Franchisegebühr
Die Franchisegebühr bezeichnet die Vergütung, die ein Franchisenehmer dem Franchisesgeber für die Nutzung des Franchise-Konzepts zahlt. Üblicherweise handelt es sich um eine einmalige Eintrittsgebühr, die mit dem Vertragabschluss fällig wird, oft verbunden mit Schulung, Markenlizenz, Betriebsanleitung und Startunterstützung.
Zusätzlich zur Eintrittsgebühr können weitere Anfangskosten anfallen, z. B. für Einrichtung, Software, Systemeinrichtung, Lagerbestand; in manchen
Laufende Gebühren umfassen in der Regel eine Franchise-Royalty als prozentualer Anteil des Umsatzes (oder Gewinn), häufig
Weitere Kosten können jährliche IT- oder Lizenzgebühren, Schulungs- oder Zertifizierungsgebühren, Transaktionsgebühren oder Gebühren bei Vertragsanpassungen, Verstöße
Rechtliche Aspekte: Franchiseverträge sind zivilrechtliche Verträge; sie legen Rechte und Pflichten fest, z. B. Gebietsschutz, Laufzeit,
Bei der Beurteilung einer Franchise-Gebühr sollten Gesamtkosten, Break-even-Punkt und Return on Investment berücksichtigt werden, ebenso Markenstärke,