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Franchisegebühr

Die Franchisegebühr bezeichnet die Vergütung, die ein Franchisenehmer dem Franchisesgeber für die Nutzung des Franchise-Konzepts zahlt. Üblicherweise handelt es sich um eine einmalige Eintrittsgebühr, die mit dem Vertragabschluss fällig wird, oft verbunden mit Schulung, Markenlizenz, Betriebsanleitung und Startunterstützung.

Zusätzlich zur Eintrittsgebühr können weitere Anfangskosten anfallen, z. B. für Einrichtung, Software, Systemeinrichtung, Lagerbestand; in manchen

Laufende Gebühren umfassen in der Regel eine Franchise-Royalty als prozentualer Anteil des Umsatzes (oder Gewinn), häufig

Weitere Kosten können jährliche IT- oder Lizenzgebühren, Schulungs- oder Zertifizierungsgebühren, Transaktionsgebühren oder Gebühren bei Vertragsanpassungen, Verstöße

Rechtliche Aspekte: Franchiseverträge sind zivilrechtliche Verträge; sie legen Rechte und Pflichten fest, z. B. Gebietsschutz, Laufzeit,

Bei der Beurteilung einer Franchise-Gebühr sollten Gesamtkosten, Break-even-Punkt und Return on Investment berücksichtigt werden, ebenso Markenstärke,

Systemen
wird
nur
eine
niedrigere
oder
gar
keine
Einmalzahlung
verlangt,
dafür
höhere
laufende
Gebühren.
im
Bereich
von
wenigen
Prozent
bis
zweistellig,
sowie
einen
Marketing-
oder
Systembeitrag,
der
prozentual
oder
als
fester
Betrag
erhoben
wird.
gegen
Vorgaben
oder
Zweckentfremdung
umfassen.
Diese
Kosten
beeinflussen
die
Rentabilität
und
Kapitalbindung.
Verlängerung,
Beendigung,
Wettbewerbsverbote.
Informationspflichten
und
Due
Diligence
variieren
je
Netzwerk;
Branchenverbände
geben
Orientierung.
Supportqualität
und
langfristige
Partnerschaft.