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Gründungen

Gründung bezeichnet den Prozess der Etablierung oder Gründung von Organisationen, Institutionen, Projekten oder Städten. Der Begriff stammt vom Verb gründen und wird in verschiedenen Kontexten verwendet. Eine Gründung markiert den Übergang von der Idee zur rechtlich oder organisatorisch eigenständigen Einheit.

Im wirtschaftlichen Kontext beschreibt die Gründung eines Unternehmens den ersten organisatorischen Aufbau: Ideenentwicklung, Marktrecherche, Erstellung eines

Rechtliche Anforderungen umfassen Mindesteinlagen, notarielle Beurkundung, Gesellschaftsvertrag, Transparenz- und Haftungsregelungen, Steuer- und Sozialversicherungspflichten. Gründungsprozesse variieren

Historisch können Gründungen die Entwicklung von Städten, Universitäten, Stiftungen und Verbänden prägen; Gründungskontexte reichen von königlichen

Gründungen sind oft mit Unsicherheit verbunden; Erfolgsfaktoren umfassen Marktfähigkeit, Finanzierung, Governance und Marktumfeld.

Businessplans,
Wahl
der
Rechtsform,
Beschaffung
von
Kapital,
Verfassung
der
Satzung
bzw.
des
Gesellschaftsvertrags,
notarieller
Beurkundung
und
Eintragung
in
das
Handels-
oder
Firmenregister.
Typische
Rechtsformen
in
vielen
deutschsprachigen
Ländern
sind
die
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
(GmbH),
die
Aktiengesellschaft
(AG)
und,
je
nach
Rechtsordnung,
andere
Formen
wie
die
UG
(haftungsbeschränkt)
oder
GbR.
Der
offizielle
Gründungszeitpunkt
liegt
oft
mit
der
Eintragung
in
das
Register
fest.
je
nach
Rechtsform
und
Land.
oder
städtischen
Privilegien
bis
hin
zu
modernen
Unternehmensinkubatoren.