Sozialversicherungspflichten
Sozialversicherung ist ein System der staatlichen sozialen Sicherung, das Bevölkerung vor finanziellen Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit schützt. Es beruht meist auf einem Pflichtversicherungsprinzip, bei dem Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden; oft beteiligt sich auch der Staat an der Finanzierung. Ziel ist universeller Schutz und Armutsprävention bei Risiken des Lebens.
In Deutschland umfasst die gesetzliche Sozialversicherung typischerweise fünf Zweige: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Diese
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, oft mit einer Beitragsbemessungsgrenze. Zu den
Der Begriff Sozialversicherung kennzeichnet in vielen deutschsprachigen Ländern denselben Ansatz: eine staatlich organisierte Absicherung gegen häufige
Historisch entstanden viele Systeme in der zweiten Hälfte des 19. und im frühen 20. Jahrhundert, etwa durch