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Sozialversicherungspflichten

Sozialversicherung ist ein System der staatlichen sozialen Sicherung, das Bevölkerung vor finanziellen Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit schützt. Es beruht meist auf einem Pflichtversicherungsprinzip, bei dem Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden; oft beteiligt sich auch der Staat an der Finanzierung. Ziel ist universeller Schutz und Armutsprävention bei Risiken des Lebens.

In Deutschland umfasst die gesetzliche Sozialversicherung typischerweise fünf Zweige: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Diese

Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, oft mit einer Beitragsbemessungsgrenze. Zu den

Der Begriff Sozialversicherung kennzeichnet in vielen deutschsprachigen Ländern denselben Ansatz: eine staatlich organisierte Absicherung gegen häufige

Historisch entstanden viele Systeme in der zweiten Hälfte des 19. und im frühen 20. Jahrhundert, etwa durch

Systeme
werden
durch
das
Sozialgesetzbuch
(SGB)
geregelt
und
von
Trägern
wie
Krankenkassen,
Renten-
und
Arbeitslosenkassen
verwaltet.
Private
Zusatzversicherungen
können
optionale
Ergänzungen
bieten.
Leistungen
gehören
medizinische
Behandlung,
Krankengeld
bzw.
Verdienstausfall
bei
Arbeitsunfähigkeit,
Rentenzahlungen,
Rehabilitationsmaßnahmen
und
Pflegeleistungen.
Anspruchsvoraussetzungen
richten
sich
nach
Beschäftigungsstatus,
Einkommen
oder
gesetzlicher
Regelung.
Lebensrisiken
durch
eine
Versicherungspflicht
mit
solidarischer
Risikoteilung.
Neben
der
gesetzlichen
Basis
können
private
Zusatzversicherungen
und
Sozialhilfe
ergänzend
wirken.
Bismarcksche
Sozialversicherungsgesetze
(1880er
Jahre)
in
Deutschland.
Ziel
war
es,
soziale
Sicherheit
zu
schaffen,
Risiken
zu
verteilen
und
wirtschaftliche
Stabilität
zu
fördern.