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Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitationsmaßnahmen sind planmäßige Maßnahmen zur Wiederherstellung, Verbesserung oder Erhaltung der körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten nach Erkrankung, Verletzung oder Behinderung. Ziel ist es, Beeinträchtigungen zu verringern, Alltagskompetenzen und Teilhabe am Leben zu verbessern sowie die Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren oder wiederherzustellen.

Sie umfassen medizinische Rehabilitation, einschließlich physiotherapeutischer, ergotherapeutischer, logopädischer sowie neuropsychologischer Therapien und Schmerz- sowie Funktionsmanagement. Berufliche

Die Zuweisung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte in Abstimmung mit den Kostenträgern wie gesetzlicher Krankenversicherung, Rentenversicherung

Rehabilitationsmaßnahmen beruhen auf evidenzbasierter Medizin und arbeiten in der Regel interdisziplinär mit Ärzten, Therapeuten, Sozialarbeitern und

Die Wirksamkeit hängt von frühzeitiger Einleitung, Intensität, Adhärenz und individuellen Voraussetzungen ab. Ziele, Fortschritte und Auswirkungen

Rehabilitation
dient
der
Wiedereingliederung
in
Arbeit,
soziale
und
psychische
Unterstützung
ergänzt
medizinische
Maßnahmen.
Rehabilitationsmaßnahmen
können
stationär,
teilstationär
oder
ambulant
durchgeführt
werden
und
schließen
Rehabilitationssport
sowie
präventive
Ansätze
ein.
oder
Unfallversicherung.
Anspruch
besteht,
wenn
die
Maßnahme
voraussichtlich
Beeinträchtigungen
reduziert,
Funktionsfähigkeit
verbessert
oder
Erwerbsfähigkeit
stabilisiert
wird.
Die
Finanzierung
erfolgt
typischerweise
durch
die
jeweiligen
Träger
der
Rehabilitation.
weiteren
Fachkräften
zusammen.
Die
Dauer
reicht
von
wenigen
Wochen
bis
zu
mehreren
Monaten,
je
nach
Zielsetzung
und
Indikation;
Aufenthalte
können
stationär,
teilstationär
oder
ambulant
erfolgen.
auf
Alltagskompetenzen,
Mobilität
und
Arbeitsfähigkeit
werden
regelmäßig
überprüft
und
dokumentiert,
um
Überleitungs-
und
Reintegrationsprozesse
zu
optimieren.