Arbeitsverträgen
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die der Arbeitnehmer verpflichtet wird, gegen Entgelt eine Arbeitsleistung zu erbringen, während der Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts verpflichtet ist. Er regelt Pflichten beider Seiten, insbesondere Arbeitsleistung, Vergütung und Arbeitsbedingungen.
In Deutschland bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie arbeitsrechtliche Spezialgesetze den Rechtsrahmen. Der zentrale Teil des
Typische Vertragselemente sind Arbeitsort, Funktion, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Probezeit, Dauer des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet) sowie
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bestimmte Vertragsangaben schriftlich mitzuteilen, meist innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn.
Arbeitsverträge enden durch Zeitablauf, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Maßnahmen. Kündigungsschutzregeln greifen nach Phasen der Beschäftigung (z.
Teilzeit- oder befristete Verträge, Leiharbeitsverhältnisse, Ausbildungsverträge und andere befristete Beschäftigungsverhältnisse folgen spezifischen Regelungen. Tarifverträge beeinflussen branchenbezogene