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Vertragsangaben

Vertragsangaben bezeichnet im Allgemeinen die wesentlichen Daten eines Vertrags, durch die der Vertrag eindeutig identifiziert und seine Rechtsfolgen bestimmt werden. Sie dienen der Beweisführung, der Organisation und der Durchsetzung von Rechten und Pflichten und bilden die Grundlage jeder weiteren vertraglichen Ausgestaltung.

Zu den typischen Vertragsangaben gehören die Vertragsparteien (vollständige Namen, Rechtsformen, Adressen, gegebenenfalls Handelsregisternummer), der Vertragsgegenstand und

Besonderheiten ergeben sich je nach Vertragsart. Verbraucher- und gewerbliche Verträge unterscheiden sich häufig in Informationspflichten und

Praxisrelevanz: Genaue Vertragsangaben erhöhen die Rechtsklarheit, erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen und mindern das Risiko von

der
damit
verbundene
Leistungsumfang,
der
Leistungszeitraum,
die
Vergütung
und
Zahlungsbedingungen,
Liefer-
und
Abnahmeregelungen,
Fristen,
Regelungen
zu
Mängeln
und
Gewährleistung,
Haftungsbestimmungen
sowie
Hinweise
zu
Vertragsdauer,
Verlängerung
oder
Kündigung.
Außerdem
werden
Geheimhaltungs-
und
Datenschutzregelungen,
Salvatorische
Klausel
sowie
Regelungen
zum
Gerichtsstand
und
zum
anwendbaren
Recht
aufgenommen.
Oft
enthalten
Vertragsangaben
auch
eine
Vertragsnummer,
Datum
und
Ort
der
Unterzeichnung
sowie
die
Namen
und
Unterschriften
der
berechtigten
Vertretungsberechtigen.
Formvorschriften;
in
bestimmten
Rechtsgebieten
gelten
gesetzliche
Anforderungen
an
Schriftform,
Widerrufsrechte
oder
Hinweispflichten.
Elektronische
Verträge
können
zusätzlich
Anforderungen
an
elektronische
Signaturen,
Protokollierung
oder
Identitätsnachweise
stellen.
Streitigkeiten.
In
der
Praxis
werden
sie
oft
zentral
in
Vertragsdatenbanken
geführt
und
vor
Unterzeichnung
von
allen
Beteiligten
geprüft,
um
Missverständnisse
und
Anfechtungen
zu
vermeiden.