Vertragselemente
Vertragselemente bezeichnet man in der deutschen Rechtslehre als die Bausteine, aus denen ein wirksamer Vertrag entsteht. Sie umfassen die Willenserklärungen der Beteiligten, die zur Einigung über den Vertrag führen, sowie die Grundbedingungen, die eine rechtsgültige Willenserklärung voraussetzen.
Ein zentrales Element sind die Willenserklärungen. Ein Vertrag kommt in der Regel durch zwei korrespondierende Willenserklärungen
Ein weiteres Element ist die Einigung über den Vertraginhalt, insbesondere über die wesentlichen Vertragspflichten (essentialia negotii).
Voraussetzungen ergänzen die Elemente: die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, der Besitz des Willens zur Rechtsbindung sowie die