Nebenabreden
Nebenabreden bezeichnet im Vertragsrecht Vereinbarungen, die zusätzlich zu einem Hauptvertrag getroffen werden und dessen Inhalt ergänzen, modifizieren oder erläutern. Sie entstehen in der Regel durch individuelle Verhandlungen und sind oft nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten. Nebenabreden können mündlich oder schriftlich erfolgen und sich auf Preis, Leistungsumfang, Liefertermine, Gewährleistung, Haftung, Zahlungsbedingungen oder weitere Vertragspflichten beziehen.
Rechtliche Wirksamkeit: Wenn eine Nebenabrede von beiden Parteien gewollt und wirksam vereinbart wurde, wird sie Bestandteil
Beweiskraft: Da Nebenabreden oft nicht schriftlich fixiert sind, kann ihr Bestehen schwer zu beweisen sein. Schriftliche
Beziehung zu AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen stehen den individuell verhandelten Nebenabreden gegenüber. Im Konflikt bevorzugen grundsätzlich gültige,
Praktische Hinweise: Dokumentieren Sie Nebenabreden ausdrücklich, klären Sie deren Einbeziehung in den Hauptvertrag, und halten Sie