Verwaltungsvorgänge
Verwaltungsvorgänge beschreiben die zeitliche Abfolge von Tätigkeiten und Entscheidungen, die von einer Verwaltungsstelle zur Erreichung eines bestimmten öffentlichen Zwecks durchgeführt werden. Sie umfassen alle strukturierten Schritte von der Antragstellung über die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen, die Kommunikation mit Antragstellenden, die Festsetzung von Gebühren, die Erteilung eines Bescheids bis hin zur abschließenden Umsetzung und Dokumentation. Der Begriff bezieht sich somit auf die prozessuale Abwicklung eines Verwaltungsvorhabens, während ein Verwaltungsakt die rechtsverbindliche Entscheidung innerhalb dieses Prozesses kennzeichnet.
Typische Phasen eines Verwaltungsvorgangs sind die Antragstellung, die Prüfung der Unterlagen, die Feststellung von Rechts- oder
Rechtlicher Rahmen und Organisation unterscheiden sich von Land zu Land, doch bestehen in vielen Rechtsordnungen Grundlagen
Anwendungsbeispiele umfassen Bau- und Genehmigungsverfahren, Meldewesen, Sozial- und Bürgerleistungsverfahren, sowie interne Verwaltungsprozesse wie Beschaffung, Personalwesen oder
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