Sachansprüchen
Sachansprüche bezeichnet in der Rechtslehre Rechtsansprüche, die sich auf eine konkrete Sache oder eine rechtliche Beziehung zu einer bestimmten Sache beziehen. Sie richten sich typischerweise gegen diejenige Person oder Rechtsinhaberschaft, die im Zusammenhang mit der Sache steht, und nicht bloß gegen eine allgemein verpflichtende Leistung aus einem Vertrag gegenüber einer Person. In der Praxis spielen Sachansprüche eine zentrale Rolle im Sachenrecht, dem Teil des Zivilrechts, der sich mit Dingrechten und dem Verhältnis von Eigentümern, Besitzern und anderen Rechtsinhabern zu Sachen befasst.
Zu den typischen Sachansprüchen zählen Eigentumsansprüche, mit denen der Eigentümer die Herausgabe oder Durchsetzung seines Eigentums
Sachansprüche entstehen aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, zum Beispiel aus Eigentum, Besitz, vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlich anerkannten Rechtsverhältnissen.