Verwaltungsfunktionen
Verwaltungsfunktionen bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung die zentralen Aufgabenbereiche, mit denen Behörden Politik umsetzen, öffentliche Aufgaben erfüllen und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unterstützen. Sie umfassen Planung, Entscheidungsfindung, Durchführung von Verwaltungsakten, Kontrolle sowie Service- und Unterstützungsaufgaben. Ziel ist die rechtskonforme, effiziente und bürgernahe Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Zu den klassischen Funktionsfeldern zählen Planung und Steuerung von Ressourcen wie Haushalt, Personal und Sachmitteln, die
Die Verwaltungsfunktionen arbeiten in Prozessketten: Planung, Entscheidung, Vollzug und Kontrolle. Je nach Rechtsordnung unterscheiden sich Kompetenzen
Rechtlicher Rahmen und Organisation prägen die Ausgestaltung der Funktionen. Verwaltungsrecht, Organisationsstrukturen, Haushalts- und Personalwesen sowie Digitalisierung
Bedeutung der Verwaltungsfunktionen liegt in der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit, Gleichbehandlung, Leistungsfähigkeit und demokratischer Teilhabe. Sie bilden