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Sachbeständen

Sachbeständen bezeichnet man in der Betriebswirtschaft die physischen Güter, die ein Unternehmen für Produktion, Vertrieb oder Verwaltung vorrätig hält. Dazu gehören Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, Fertigprodukte sowie Handelswaren. In vielen Unternehmen wird zwischen Rohstoffen, unfertigen Erzeugnissen und fertigen Erzeugnissen unterschieden; bei Handelsunternehmen kommen zusätzlich Vorräte an Handelswaren hinzu. Sachbestände stellen damit einen zentralen Bestandteil des Umlaufvermögens dar.

Bilanzierung und Bewertung von Sachbeständen erfolgen üblicherweise im Bereich des Umlaufvermögens. Die Bewertung erfolgt in der

Wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen im Zusammenhang mit Sachbeständen sind Lagerbestand, Lagerumschlag und durchschnittliche Lagerdauer. Diese Indikatoren unterstützen

Im Jahresabschluss beeinflussen Veränderungen der Sachbestände Kosten der verkauften Ware bzw. Herstellkosten und damit Ergebnis und

Regel
zu
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten;
bei
Wertminderungen
können
Abschreibungen
auf
den
niedrigeren
Wert
vorgenommen
werden.
In
der
Praxis
kommt
häufig
das
Niederstwertprinzip
zur
Anwendung,
das
eine
Abwertung
auf
den
niedriger
bewerteten
Wert
ermöglicht,
falls
der
beizulegende
Wert
sinkt
oder
der
Verkaufspreis
sinkt.
Periodische
Inventuren
oder
permanente
Bestandsführung
(durch
laufende
Zählungen
oder
Scans)
dienen
der
Überprüfung
der
Buchwerte
und
helfen
bei
der
Erfassung
von
Ab-
oder
Zugängen
sowie
von
Inventurdifferenzen.
Beschaffung,
Produktion
und
Vertrieb
bei
der
Steuerung
von
Kapitalbindung,
Veralterung
und
Lieferfähigkeit.
Bilanzstruktur.
Die
genauen
Bewertungs-
und
Offenlegungsvorschriften
richten
sich
nach
dem
nationalen
Handelsrecht
oder
internationalen
Standards,
wobei
unterschiedliche
Regeln
für
die
Bewertung,
Zuschreibung
oder
Abschreibung
gelten
können.