Niederstwertprinzip
Niederstwertprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz des deutschen Handelsrechts, der dem Imparitätsprinzip zugeordnet wird. Es verpflichtet Unternehmen, Vermögensgegenstände in der Bilanz mit dem niedrigen Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem beizulegenden Wert anzusetzen. Ziel ist es, Verluste frühzeitig zu erfassen und Wertaufholungen zu vermeiden, um eine vorsichtige Gewinnermittlung sicherzustellen.
Anwendungsbereich und konkrete Umsetzung: Das Prinzip gilt grundsätzlich für Vermögensgegenstände des Umlauf- und Anlagevermögens in der
Bedeutung und Zusammenhang: Das Prinzip ist ein zentraler Bestandteil der konservativen Bewertungslogik in Deutschland und beeinflusst