Pachtverhältnisse
Pachtverhältnisse sind Rechtsverträge, durch welche der Eigentümer einer Sache dem Pächter das Recht überträgt, die Sache zu gebrauchen, zu bewirtschaften und die daraus gewonnenen Erträge zu ziehen, gegen Zahlung einer Pacht. Im Gegensatz zum Mietvertrag, bei dem vorwiegend die Nutzung der Sache gegen Zahlung von Miete geregelt wird, ermöglicht die Pacht dem Pächter in der Regel eine wirtschaftliche Verwertung des Objekts.
Typische Gegenstände von Pachtverträgen sind landwirtschaftliche Flächen und Betriebe, aber auch Betriebe wie Gaststätten, Hotels oder
Zu den Rechten des Eigentümers gehört es, dem Pächter das Eigentum ungestört zu überlassen und ihm die
Pachtverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Kündigungsfristen und Gründe richten sich nach dem Vertrag sowie
In der Rechtsanwendung regeln Pachtverhältnisse das Verhältnis von Eigentümer und Pächter, das Fragen der Nutzung, Ertragsverwertung,