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Pachtverhältnisse

Pachtverhältnisse sind Rechtsverträge, durch welche der Eigentümer einer Sache dem Pächter das Recht überträgt, die Sache zu gebrauchen, zu bewirtschaften und die daraus gewonnenen Erträge zu ziehen, gegen Zahlung einer Pacht. Im Gegensatz zum Mietvertrag, bei dem vorwiegend die Nutzung der Sache gegen Zahlung von Miete geregelt wird, ermöglicht die Pacht dem Pächter in der Regel eine wirtschaftliche Verwertung des Objekts.

Typische Gegenstände von Pachtverträgen sind landwirtschaftliche Flächen und Betriebe, aber auch Betriebe wie Gaststätten, Hotels oder

Zu den Rechten des Eigentümers gehört es, dem Pächter das Eigentum ungestört zu überlassen und ihm die

Pachtverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Kündigungsfristen und Gründe richten sich nach dem Vertrag sowie

In der Rechtsanwendung regeln Pachtverhältnisse das Verhältnis von Eigentümer und Pächter, das Fragen der Nutzung, Ertragsverwertung,

Wälder,
bei
denen
der
Pächter
neben
der
Nutzung
auch
den
Ertrag
aus
dem
Objekt
zieht.
Die
vertraglichen
Inhalte
legen
Pachtzins,
Laufzeit,
Nutzungsumfang,
Pflichten
zur
Instandhaltung
sowie
Regelungen
zu
Investitionen
fest.
vertraglich
eingeräumten
Nutzungsrechte
zu
verschaffen;
dem
Pächter
obliegt
die
sachgerechte
Bewirtschaftung,
regelmäßige
Zahlung
der
Pacht
sowie
die
Beachtung
gesetzlicher
und
vertraglicher
Vorgaben.
Subnutzung
oder
Verpfändung
bedürfen
in
der
Regel
der
Zustimmung
des
Eigentümers.
den
gesetzlichen
Bestimmungen;
unter
anderem
können
außerordentliche
Kündigungen
aus
wichtigem
Grund
möglich
sein.
Bei
landwirtschaftlichen
Pachten
bestehen
besondere
Schutzregelungen,
etwa
im
Hinblick
auf
Betriebsfortführung
und
Vererbung.
Kostenverteilung
und
Beendigung
umfasst.
Sie
sind
im
Zivilrecht
verankert,
vor
allem
durch
das
Pachtrecht
im
Bürgerlichen
Gesetzbuch.