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Subnutzung

Subnutzung bezeichnet die Nutzung eines Vermögenswerts oder Rechts durch eine dritte Partei, die nicht der ursprüngliche Eigentümer oder Hauptnutzer ist, und die durch eine separate vertragliche Vereinbarung ermöglicht wird. Dabei bleibt der Eigentümer oder Hauptnutzer Inhaber des Rechts oder Vermögenswerts, während der Subnutzer bestimmte Nutzungsrechte erwirbt. Subnutzung kommt in verschiedenen Bereichen vor, etwa in der Immobilienbranche als Untermiete, bei Geistigem Eigentum durch Sublicensing oder bei Betriebsmitteln und Maschinen durch Nutzungsvereinbarungen mit Dritten. Auch im Bereich öffentlicher Infrastruktur oder Dienstleistungen kann Subnutzung vorkommen, wenn Partnern oder Drittanbietern bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Rechtlich erfolgt Subnutzung in der Regel durch vertragliche Regelungen. Wichtige Punkte sind die Zustimmung des Eigentümers

Beispiele helfen bei der Veranschaulichung: Ein Mieter erlaubt einem Dritten die Nutzung eines Teils seiner Wohnung

Siehe auch: Untermiete, Lizenz, Sublicensing, Nutzungsrecht.

oder
Hauptnutzers,
der
Umfang
der
Nutzung,
die
Laufzeit,
räumliche
oder
sachliche
Beschränkungen,
Vergütung,
Haftung
und
Gewährleistung
sowie
Regelungen
zur
Kündigung.
Der
Hauptnutzer
bleibt
in
der
Regel
gegenüber
dem
Eigentümer
verantwortlich,
auch
gegenüber
dem
Subnutzer
kann
eine
Haftung
bestehen.
Subnutzung
kann
Vorteile
wie
eine
bessere
Auslastung,
zusätzliche
Einnahmen
und
größere
Flexibilität
bringen,
birgt
aber
Risiken
wie
Haftungsfragen,
Missbrauchsrisiken
und
erhöhten
administrativen
Aufwand.
unter
ausdrücklicher
Zustimmung
des
Vermieters
(Untermiete);
ein
Softwarehersteller
gestattet
einem
Kunden
unter
bestimmten
Bedingungen
die
Weitergabe
von
Nutzungsrechten
an
Dritte
(Sublicensing).