Subnutzung
Subnutzung bezeichnet die Nutzung eines Vermögenswerts oder Rechts durch eine dritte Partei, die nicht der ursprüngliche Eigentümer oder Hauptnutzer ist, und die durch eine separate vertragliche Vereinbarung ermöglicht wird. Dabei bleibt der Eigentümer oder Hauptnutzer Inhaber des Rechts oder Vermögenswerts, während der Subnutzer bestimmte Nutzungsrechte erwirbt. Subnutzung kommt in verschiedenen Bereichen vor, etwa in der Immobilienbranche als Untermiete, bei Geistigem Eigentum durch Sublicensing oder bei Betriebsmitteln und Maschinen durch Nutzungsvereinbarungen mit Dritten. Auch im Bereich öffentlicher Infrastruktur oder Dienstleistungen kann Subnutzung vorkommen, wenn Partnern oder Drittanbietern bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Rechtlich erfolgt Subnutzung in der Regel durch vertragliche Regelungen. Wichtige Punkte sind die Zustimmung des Eigentümers
Beispiele helfen bei der Veranschaulichung: Ein Mieter erlaubt einem Dritten die Nutzung eines Teils seiner Wohnung
Siehe auch: Untermiete, Lizenz, Sublicensing, Nutzungsrecht.