Untermiete
Untermiete bezeichnet im Mietrecht die Überlassung von Teilen einer gemieteten Wohnung oder der gesamten Wohnung durch den Mieter an eine dritte Person zur Nutzung, üblicherweise zu Wohnzwecken. Der Untermieter zahlt die vereinbarte Miete dem Hauptmieter; der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters und haftet gegenüber diesem für die Einhaltung des Mietvertrags durch den Untermieter.
In Deutschland regelt § 540 BGB die Untervermietung. Der Mieter bedarf der Einwilligung des Vermieters, wenn er
Der Untermietvertrag regelt die Nutzungsdauer, die Miete, Nebenkosten, Kaution, Hausordnung und die Rückgabe der Mietsache. Er
Beendigung: Mit Beendigung des Hauptmietverhältnisses endet in der Regel auch der Untermietvertrag. Eine frühere Beendigung kann