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Untermietvertrag

Untermietvertrag bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Hauptmieter einer Wohnung oder Gewerberäume und einem Untermieter, durch die der Nutzung der Mietsache ein Teilbereich überlassen wird. Der Hauptmieter bleibt dabei der Vertragspartner des Vermieters und weiterhin verantwortlich für die Erhaltung der Mietsache sowie die Zahlung der Miete.

Rechtlicher Rahmen ist im deutschen Mietrecht verankert, insbesondere in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu Untervermietung.

Inhalt des Untermietvertrags sind typischerweise Regelungen zu Laufzeit und Beendigung, dem genutzten Umfang der Mietsache (z.

Rechte, Pflichten und Haftung: Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die Miete zu zahlen und

Praktische Hinweise: Für eine rechtssichere Untervermietung ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen, die Zustimmung des

Grundsatz
ist,
dass
der
Vermieter
der
Untervermietung
zustimmen
muss;
diese
Zustimmung
kann
grundsätzlich
nur
aus
wichtigem
Grund
verweigert
werden.
Ohne
schriftliche
Zustimmung
besteht
ein
rechtliches
Risiko
für
den
Hauptmieter,
da
eine
unzulässige
Untervermietung
eine
Vertragsverletzung
darstellen
kann.
Die
Untervermietung
endet
in
der
Regel
mit
Beendigung
des
Hauptmietverhältnisses
oder
bei
der
Kündigung
des
Untermietvertrags
gemäß
den
vereinbarten
Fristen.
B.
einzelnes
Zimmer
oder
gesamte
Wohnung),
der
Miethöhe
einschließlich
Nebenkosten,
einer
ggf.
Kaution,
Nutzungsrechten
in
Gemeinschaftsbereichen,
Hausordnung
sowie
Pflichten
zu
Instandhaltung
und
Zustand
der
Mietsache.
Häufig
wird
auch
festgelegt,
wer
für
welche
Schäden
haftet
und
wie
die
Rückgabe
der
Mietsache
erfolgt.
die
Mietsache
ordnungsgemäß
zu
überlassen;
der
Untermieter
ist
dem
Hauptmieter
gegenüber
verpflichtet,
die
vertraglich
festgelegten
Nutzungsbedingungen
zu
beachten.
Der
Vermieter
tritt
in
der
Regel
nicht
direkt
gegenüber
dem
Untermieter
auf,
außer
es
besteht
eine
direkte
vertragliche
Vereinbarung.
Vermieters
schriftlich
festhält,
klare
Angaben
zu
Miete,
Kaution,
Dauer
und
Nutzungsumfang
macht
und
eventuelle
Hausordnungen
berücksichtigt.
Der
Hauptmieter
sollte
darauf
achten,
dass
der
Untermietvertrag
zeitlich
und
inhaltlich
mit
dem
Hauptmietvertrag
in
Einklang
steht.