Untermietvertrag
Untermietvertrag bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Hauptmieter einer Wohnung oder Gewerberäume und einem Untermieter, durch die der Nutzung der Mietsache ein Teilbereich überlassen wird. Der Hauptmieter bleibt dabei der Vertragspartner des Vermieters und weiterhin verantwortlich für die Erhaltung der Mietsache sowie die Zahlung der Miete.
Rechtlicher Rahmen ist im deutschen Mietrecht verankert, insbesondere in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu Untervermietung.
Inhalt des Untermietvertrags sind typischerweise Regelungen zu Laufzeit und Beendigung, dem genutzten Umfang der Mietsache (z.
Rechte, Pflichten und Haftung: Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die Miete zu zahlen und
Praktische Hinweise: Für eine rechtssichere Untervermietung ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen, die Zustimmung des