Pachtverträgen
Pachtverträge sind Rechtsverträge, durch die der Verpächter dem Pächter das Recht überlässt, einen Gegenstand oder Betrieb zu nutzen und die daraus resultierenden Früchte zu ziehen, gegen Zahlung eines Pachtzinses. Häufige Gegenstände sind landwirtschaftliche Flächen, Betriebe oder auch andere Gewerbebetriebe, die als Pachtbetrieb geführt werden.
Der Pächter erhält das Nutzungsrecht einschließlich der Fruchtziehung, also der Erträge aus der Nutzung des Grundstücks
Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Vertrag. Pachtverträge können befristet oder unbefristet geschlossen sein; Kündigungsfristen
Im Vergleich zum Mietvertrag umfasst der Pachtvertrag üblicherweise neben der Nutzung auch die Erzielung von Erträgen