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Pachtverträgen

Pachtverträge sind Rechtsverträge, durch die der Verpächter dem Pächter das Recht überlässt, einen Gegenstand oder Betrieb zu nutzen und die daraus resultierenden Früchte zu ziehen, gegen Zahlung eines Pachtzinses. Häufige Gegenstände sind landwirtschaftliche Flächen, Betriebe oder auch andere Gewerbebetriebe, die als Pachtbetrieb geführt werden.

Der Pächter erhält das Nutzungsrecht einschließlich der Fruchtziehung, also der Erträge aus der Nutzung des Grundstücks

Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Vertrag. Pachtverträge können befristet oder unbefristet geschlossen sein; Kündigungsfristen

Im Vergleich zum Mietvertrag umfasst der Pachtvertrag üblicherweise neben der Nutzung auch die Erzielung von Erträgen

oder
Betriebs.
Der
Verpächter
bleibt
Eigentümer,
während
der
Pächter
für
Betrieb
und
Pflege
der
Sache
sorgt.
Zentrale
Pflichten
betreffen
den
Pachtzins,
die
ordnungsgemäße
Bewirtschaftung,
Instandhaltung
im
üblichen
Rahmen,
Schaden-
und
Haftungsfragen
sowie
Genehmigungen
für
bauliche
Änderungen.
Verbesserungen
oder
Umbaumaßnahmen
bedürfen
in
der
Regel
der
Zustimmung
des
Verpächters;
Auseinandersetzungen
über
dauerhafte
Veränderungen
können
vertraglich
geregelt
werden.
und
Gründe
sind
vertraglich
festgelegt,
gelegentlich
auch
durch
gesetzliche
Regelungen
geschützt,
insbesondere
bei
landwirtschaftlichen
Betrieben.
Bei
Beendigung
enden
Nutzungsrecht
und
Fruchtziehung;
der
Pächter
muss
Sache
in
veranschlagtem
Zustand
zurückgeben,
Abgaben
oder
Verpflichtungen
aus
dem
Vertrag
erfüllen.
In
vielen
Fällen
besteht
die
Möglichkeit
der
Betriebsverpachtung
weiterzugeben,
bedarf
jedoch
der
Zustimmung
des
Verpächters.
bzw.
Betriebserfolg.
Das
BGB
regelt
Pachtverträge
in
Deutschland,
insbesondere
die
Paragraphen
581
bis
597,
und
ergänzt
durch
landwirtschaftliche
Sonderregelungen.