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Umbaumaßnahmen

Umbaumaßnahmen bezeichnet planmäßige bauliche Interventionen an bestehenden Gebäuden oder Einrichtungen zur Veränderung von Nutzung, Grundriss, Struktur oder Erscheinungsbild. Ziel ist die Anpassung an neue Nutzungen, die Modernisierung von Technik oder die Verbesserung von Barrierefreiheit, Sicherheit oder Energieeffizienz. Im Unterschied zu Neubauarbeiten betreffen Umbaumaßnahmen bereits vorhandene Bausubstanz; sie können Innenausbau, Dachänderungen, Fassadenumbauten, Erweiterungen oder Umnutzungen umfassen. Typische Beispiele sind die Umnutzung einer Wohnung in mehrere Wohneinheiten, der Einbau eines barrierefreien Aufzugs, Änderungen der Grundrisse, Fassadenmodernisierung oder energetische Sanierung.

Ablauf und Planung: Ausgangspunkt ist eine Bedarfsermittlung, gefolgt von Planung und Genehmigungen. In der Regel gehören

Kosten und Finanzierung: Umbaumaßnahmen können kostenintensiv sein; oft werden Fördermittel, Zuschüsse oder steuerliche Anreize genutzt, besonders

Auswirkungen: Ziel ist die funktionale und wirtschaftliche Nutzungsdauerverlängerung, Werterhaltung oder Wertsteigerung des Gebäudes sowie verbesserte Nutzungsqualität

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Voruntersuchung,
Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung,
Ausführungsplanung,
Kosten-
und
Terminplanung.
Nach
Freigabe
erfolgt
die
Ausschreibung
und
Vergabe
der
Bauleistungen,
Ausführung,
Abnahme
und
Dokumentation.
Öffentliche
Gebäude
unterliegen
zusätzlich
Anforderungen
des
Baurechts,
Denkmalschutz
und
Förderprogrammen.
bei
energetischen
oder
barrierefreien
Maßnahmen.
Risiken
umfassen
Verzögerungen,
Mehrkosten,
Beeinträchtigungen
des
Nutzerbetriebs
und
Anforderungen
an
Denkmalschutz
oder
Brandschutz.
und
Energieeffizienz.