Kooperationsvertrag
Ein Kooperationsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die darauf abzielt, eine gemeinsame, zeitlich begrenzte oder fortlaufende Zusammenarbeit zu organisieren. Er wird häufig verwendet, um Projekte in Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Marketing oder Wissensaustausch zu regeln, ohne eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Typischer Inhalt sind der Zweck der Kooperation, der Gegenstand der Zusammenarbeit und die Art der Zusammenarbeit
Wichtige Rechtsfragen betreffen geistiges Eigentum: Regelungen zu Hintergrund- und Foreground-IP, Nutzungsrechte, Lizenzen und die Verwertung gemeinsamer
Laufzeit und Beendigung klären Dauer, Kündigungsgründe, Folgen der Beendigung, Rückgabe von Materialien und Übergangsregelungen. Oft enthalten
Rechtswahl und Gerichtsstand/Wettbewerbs- oder Schlichtungsverfahren bestimmen das anwendbare Recht und den Streitbeilegungsweg. Der Kooperationsvertrag ist damit