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Darstellerverträge

Darstellerverträge sind vertragliche Vereinbarungen, in denen die Leistung eines Darstellers in Film, Fernsehen, Theater oder vergleichbaren Formaten geregelt wird. Sie klären den Leistungsumfang, Proben- bzw. Drehzeiten, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Spesen sowie die Nutzungsrechte an der aufgenommenen Leistung.

Typen: Es gibt Einzelverträge für konkrete Projekte, Rahmen- oder Folgeverträge für eine längerfristige Zusammenarbeit sowie spezialisierte

Inhalte: Zentrale Bestimmungen betreffen Leistungsbeschreibung, Zeitraum und Ort der Tätigkeit, Abrechnungsmodalitäten (Festgage, Tagessatz, Honorar), Nachvergütungen oder

Rechte und Pflichten: Der Darsteller verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Leistung, der Produktion zu sicheren Arbeitsbedingungen und

Recht und Praxis: Verträge unterliegen deutschem Zivil- und Arbeitsrecht; Tarifverträge in Film/TV können gelten und sind

Verträge
für
Synchron,
Moderation
oder
Bühnenauftritte.
Dabei
wird
unterschieden
zwischen
Angestellten
und
freiberuflich
Tätigen;
in
der
Praxis
kommen
sowohl
Arbeitsverträge
als
auch
Honorarverträge
vor.
Beteiligungen,
Reisekosten
und
Spesen.
Nutzungsrechte
umfassen
Verwertungsarten
(Kino,
Fernsehen,
Internet),
räumliche
und
zeitliche
Reichweite
sowie
Bearbeitungen
oder
Synchronisation.
Geheimhaltung,
Nebeneinkünfte,
Nebenverpflichtungen
sowie
Kündigungs-
und
Rücktrittsrechte
gehören
ebenfalls
dazu.
ausreichendem
Versicherungsschutz;
sozialrechtliche
Aspekte
ergeben
sich
je
nach
Status
über
Arbeitgeberabführung
oder
die
Künstlersozialkasse
(KSK)
für
freiberufliche
Tätigkeiten.
oft
verhandelbar.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
können
Bestandteil
des
Vertrags
sein.
Bei
Streitigkeiten
kommt
es
auf
individuelle
Verhandlungen,
ggf.
Schieds-
oder
Gerichtsverfahren
an.