Darstellerverträge
Darstellerverträge sind vertragliche Vereinbarungen, in denen die Leistung eines Darstellers in Film, Fernsehen, Theater oder vergleichbaren Formaten geregelt wird. Sie klären den Leistungsumfang, Proben- bzw. Drehzeiten, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Spesen sowie die Nutzungsrechte an der aufgenommenen Leistung.
Typen: Es gibt Einzelverträge für konkrete Projekte, Rahmen- oder Folgeverträge für eine längerfristige Zusammenarbeit sowie spezialisierte
Inhalte: Zentrale Bestimmungen betreffen Leistungsbeschreibung, Zeitraum und Ort der Tätigkeit, Abrechnungsmodalitäten (Festgage, Tagessatz, Honorar), Nachvergütungen oder
Rechte und Pflichten: Der Darsteller verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Leistung, der Produktion zu sicheren Arbeitsbedingungen und
Recht und Praxis: Verträge unterliegen deutschem Zivil- und Arbeitsrecht; Tarifverträge in Film/TV können gelten und sind