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Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte bezeichnet Einnahmen, die neben dem Hauptberuf erzielt werden. Sie entstehen aus Tätigkeiten oder Quellen, die nicht zum Haupterwerb gehören, und können sowohl aktiv als auch passiv sein. In Deutschland sind Nebeneinkünfte grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Einkommensteuer.

Typische Quellen sind ein weiterer Job, freiberufliche oder selbständige Tätigkeiten, Vermietung und Verpachtung, Tantiemen sowie bestimmte

Die steuerliche Behandlung hängt von Art, Höhe und Gesamtbelastung ab. Einige Einnahmen, wie Kapitalerträge, können bereits

Fazit: Nebeneinkünfte bieten die Möglichkeit zu zusätzlichem Einkommen, bringen aber auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eine

Kapitalerträge.
Die
Abgrenzung
gegenüber
dem
Haupterwerb
ist
maßgeblich
für
die
steuerliche
Behandlung:
Selbständige
Tätigkeit
führt
in
der
Regel
zu
Betriebsausgaben
und
ggf.
Gewerbesteuer;
Vermietung
ermöglicht
Werbungskosten;
Kapitalerträge
fallen
oft
unter
die
Abgeltungsteuer.
Alle
Nebeneinkünfte
werden
dem
zu
versteuernden
Einkommen
hinzugerechnet,
wodurch
sich
der
individuelle
Steuersatz
erhöht.
Zugelassen
sind
auch
Abzüge,
etwa
Werbungskosten,
Betriebsausgaben
oder
anteilige
Fahrtkosten.
durch
Abgeltungsteuer
besteuert
sein;
andere
werden
mit
dem
persönlichen
Steuersatz
belastet.
Kleinere
Nebeneinkünfte
erfordern
ggf.
besondere
Regelungen
beim
Lohnsteuerabzug
oder
bei
der
Sozialversicherung;
bei
geringfügigen
Beschäftigungen
gelten
oft
vereinfachte
Regeln
(Minijob).
Grundsätzlich
müssen
Nebeneinkünfte
in
der
Einkommensteuererklärung
angegeben
werden;
je
nach
Tätigkeit
können
zusätzlich
Umsatzsteuer-
oder
Buchführungspflichten
entstehen.
sorgfältige
Dokumentation
und
gegebenenfalls
Beratung
helfen,
Fehler
zu
vermeiden
und
steuerliche
Vorteile
zu
nutzen.