Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse (KSK) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in Deutschland, die freischaffende Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einbindet. Sie wurde 1983 durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geschaffen, um Kunst- und Publizistikschaffenden den Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unter gleichen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu ermöglichen.
Die KSK wird durch Beiträge der Versicherten sowie durch eine Künstlersozialabgabe finanziert, eine Abgabe von Unternehmen,
Zulassungsvoraussetzungen sind, dass Antragsteller freischaffend künstlerisch oder publizistisch tätig sind und in der Regel mindestens die
Versicherte der KSK sind über die Einrichtung in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die
Interessierte können den Antrag online bei der KSK stellen. Die Prüfung erfolgt durch die KSK anhand von