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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen bezeichnen die Voraussetzungen, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, um zu einem Studium, einer Ausbildung oder einer berufsrechtlich geregelten Tätigkeit zugelassen zu werden. Sie variieren je nach Land, Hochschule oder Ausbildungsberuf und können formale, fachliche, sprachliche oder persönliche Kriterien umfassen. Oft dienen sie dazu, die Eignung für das jeweilige Programm zu prüfen und einen geordneten Ablauf des Lehr- bzw. Ausbildungsbetriebs sicherzustellen.

In der Hochschulbildung umfassen übliche Kriterien eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie Abitur oder Fachhochschulreife, Sprachnachweise für

Die Bewerbung erfolgt in der Regel durch Einreichung von Zeugnissen, Transcripts, Reisepass oder Personalausweis, Lichtbild, Lebenslauf,

Für berufsrechtlich geregelte Tätigkeiten gelten oft direkte Zulassungsvoraussetzungen wie Approbation, Berufserlaubnis oder staatliche Prüfungen, verbunden mit

Deutsch
oder
andere
Unterrichtssprachen,
fachspezifische
Voraussetzungen
oder
Mindestleistungen,
zum
Beispiel
Notendurchschnitt
oder
Numerus
clausus.
Zusätzlich
können
Eignungstests,
Aufnahmeprüfungen,
Auswahlgespräche,
Portfolios
oder
Vorleistungen
verlangt
werden.
Die
Anerkennung
ausländischer
Zeugnisse,
Brückenkurse
oder
studiengangsspezifische
Zusatzleistungen
können
ebenfalls
erforderlich
sein.
Motivationsschreiben
und
ggf.
weiteren
Unterlagen.
Fristen,
Zulassungsverfahren
(zentral
oder
dezentral)
und
Auswahlprozesse
unterscheiden
sich
je
nach
Hochschule
und
Land.
In
Deutschland
gibt
es
für
viele
grundständige
Studiengänge
einen
zentralen
Bewerbungsprozess;
zusätzlich
können
lokale
oder
fachspezifische
Auswahlverfahren
stattfinden.
praktischen
Anforderungen.
Internationale
Studierende
und
Fachkräfte
müssen
gegebenenfalls
eine
Anerkennung
ausländischer
Qualifikationen
beantragen
und
sich
mit
Visa-
oder
Aufenthaltsfragen
auseinandersetzen.
Anpassungs-
oder
Brückenkurse
ermöglichen
eine
Nachholung
fehlender
Nachweise.