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Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren ist das formale Verfahren, durch das eine zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt, ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Tätigkeit auf dem Markt bzw. zur Verwendung zu bringen. Es dient der Gewährleistung von Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität sowie dem Verbraucherschutz und umfasst je nach Sektor unterschiedliche Anforderungen.

Im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, erfolgt das Zulassungsverfahren nach strengen Vorgaben. In der Europäischen

Typische Verfahrensschritte umfassen die Einreichung eines Zulassungsantrags mit Unterlagen zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit (z. B.

Nach der Zulassung bestehen Verpflichtungen zur Überwachung der Sicherheit im Markt (Pharmakovigilanz, Post-Market-Überwachung). Rechtsmittel und Anpassungen

Union
können
Arzneimittel
im
zentralen
Verfahren
von
der
EMA
bewertet
werden;
nationale
Verfahren
werden
durch
die
jeweiligen
nationalen
Behörden
durchgeführt.
In
Deutschland
arbeiten
Behörden
wie
das
Bundesinstitut
für
Arzneimittel
und
Medizinprodukte
(BfArM)
sowie
das
Paul-Ehrlich-Institut
(PEI)
an
der
Zulassung
von
Arzneimitteln
und
Impfstoffen.
Bei
Medizinprodukten
gelten
die
EU-Vorgaben
und
nationale
Umsetzungsgesetze;
nach
erfolgreicher
Prüfung
erhalten
Hersteller
eine
Zulassung,
Erlaubnis
oder
CE-Kennzeichnung,
abhängig
vom
Status
des
Produkts.
präklinische
und
klinische
Daten,
Herstellungs-
und
Qualitätskontrollen);
Prüfung
durch
Fachbehörden
bzw.
Evaluation
durch
Sachverständigen-Gremien;
Bewertung
des
Nutzen-Risiko-Verhältnisses;
Entscheidung
der
Behörde
mit
möglichen
Auflagen,
Kennzeichnungspflichten
oder
Einschränkungen;
gegebenenfalls
Bedingungen
für
Vertrieb
oder
Anwendung;
Veröffentlichung
der
Entscheidung.
der
Zulassung
bei
neuen
Informationen
sind
möglich.