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Auswahlverfahren

Auswahlverfahren bezeichnet in Organisationen und Bildungseinrichtungen die zusammenhängenden Prozesse, mit denen aus einer Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen ausgewählt werden, die für eine Stelle, einen Studienplatz, eine Ausbildung oder eine Fördermaßnahme am besten geeignet erscheinen. Ziel ist es, Eignung, Kompetenzen, Motivation und Potenzial möglichst objektiv abzubilden und die Vorauswahl effizient zu gestalten.

Anwendungsbereiche liegen in der Personalbeschaffung, in der Vergabe von Ausbildungs- oder Praktikumsplätzen, in der Zulassung zu

Typische Instrumente sind strukturierte oder halbstrukturierte Interviews, schriftliche Eignungs- oder Leistungstests, Assessment Center mit Einzel- und

Bei der Gestaltung von Auswahlverfahren stehen Kriterienfestlegung, Instrumentenentwicklung, Durchführung, Bewertung nach definierten Kriterien, Entscheidungsregeln (z. B.

Studiengängen
sowie
bei
Stipendien
oder
Förderprogrammen.
Je
nach
Kontext
kommen
unterschiedliche
Instrumente
zum
Einsatz,
wobei
häufig
mehrere
Bausteine
kombiniert
werden,
um
Validität
und
Fairness
zu
erhöhen.
Gruppenaufgaben,
Fallstudien,
Präsentationen
oder
simulationsbasierte
Aufgaben.
Ergänzend
können
Referenzauskünfte,
Arbeitsproben
oder
sprachliche/gesundheitliche
Voraussetzungen
berücksichtigt
werden.
Ziel
ist
es,
aus
dem
Gesamtergebnis
verlässliche
Empfehlungen
abzuleiten
und
eine
nachvollziehbare
Entscheidungsgrundlage
zu
schaffen.
Punktesystem
oder
Rangfolge)
sowie
Kommunikation
der
Entscheidung
und
gegebenenfalls
Feedback
im
Vordergrund.
Wesentliche
Aspekte
sind
Validität,
Reliabilität,
Transparenz
und
Gleichbehandlung.
Rechtliche
Rahmenbedingungen,
insbesondere
in
Deutschland
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG),
betonen
die
Vermeidung
von
Diskriminierung
und
die
Dokumentation
der
Entscheidungsprozesse.