Risikoverteilungsverträge
Risikoverteilungsverträge (RVT) bezeichnen vertragliche Vereinbarungen, in denen die zu erwartenden Risiken eines Projekts, Vorhabens oder Geschäfts zwischen den Beteiligten verteilt werden. Ziel ist es, Risikostrukturen zu klären, Anreize zu setzen und die Finanzierung sowie die operative Durchführung zu erleichtern.
Typische Merkmale sind klar definierte Risikoarten, Zu- oder Abweisung, Schwellenwerte, Verteilungsregeln und vertragliche Folgen bei Eintritt
Anwendungsbereiche umfassen Public-Private Partnerships (PPP), Bau- und Ingenieursprojekte, Liefer- und Leistungsvereinbarungen, Infrastrukturfinanzierung, Energie- und Versorgungsprojekte sowie
Die vertragliche Struktur enthält typischerweise eine Risikozuweisungstabelle, konkrete Gewichtungen, Ausgleichsmechanismen sowie Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen, Verzug oder
Zu den Vorteilen gehören bessere Investitions- und Finanzierungsbedingungen, erhöhte Planungssicherheit und effizienteres Risikomanagement. Herausforderungen sind die
In Deutschland beruhen RVT auf dem allgemeinen Zivilrecht (BGB) sowie vertraglichen Vereinbarungen; in öffentlich-rechtlichen Vorhaben können