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Risikoverteilungsverträge

Risikoverteilungsverträge (RVT) bezeichnen vertragliche Vereinbarungen, in denen die zu erwartenden Risiken eines Projekts, Vorhabens oder Geschäfts zwischen den Beteiligten verteilt werden. Ziel ist es, Risikostrukturen zu klären, Anreize zu setzen und die Finanzierung sowie die operative Durchführung zu erleichtern.

Typische Merkmale sind klar definierte Risikoarten, Zu- oder Abweisung, Schwellenwerte, Verteilungsregeln und vertragliche Folgen bei Eintritt

Anwendungsbereiche umfassen Public-Private Partnerships (PPP), Bau- und Ingenieursprojekte, Liefer- und Leistungsvereinbarungen, Infrastrukturfinanzierung, Energie- und Versorgungsprojekte sowie

Die vertragliche Struktur enthält typischerweise eine Risikozuweisungstabelle, konkrete Gewichtungen, Ausgleichsmechanismen sowie Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen, Verzug oder

Zu den Vorteilen gehören bessere Investitions- und Finanzierungsbedingungen, erhöhte Planungssicherheit und effizienteres Risikomanagement. Herausforderungen sind die

In Deutschland beruhen RVT auf dem allgemeinen Zivilrecht (BGB) sowie vertraglichen Vereinbarungen; in öffentlich-rechtlichen Vorhaben können

eines
Risikos.
Häufig
werden
Mechanismen
wie
Versicherungen,
Garantien,
Preis-
oder
Terminpuffer
sowie
Haftungs-
und
Nachbesserungspflichten
eingesetzt.
komplexe
Finanzierungstransaktionen.
Nichterfüllung.
Ziel
ist
eine
transparente
Haftungsverteilung
und
eine
Minimierung
von
Rechtsstreitigkeiten.
Komplexität,
Beweisführung
bei
Risikoeintritt,
langfristige
Anpassungsfähigkeit
und
regulatorische
Schnittstellen,
etwa
im
öffentlichen
Beschaffungsrecht.
Vergabe-
und
Beihilferecht
sowie
Compliance
eine
Rolle
spielen.