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Haftungsverteilung

Haftungsverteilung ist ein Rechtskonzept, das die Verteilung der Verantwortung für Schäden oder Verpflichtungen auf mehrere Schuldner regelt. Sie bestimmt, wer für welchen Anteil eines Schadens einzustehen hat und wie Ansprüche gegen mehrere Verursacher durchsetzbar sind. Das Konzept tritt vor allem dort auf, wo mehrere Personen oder Organisationen gleichzeitig oder nacheinander für denselben Schaden verantwortlich sind, etwa in Delikts- oder Vertragsfällen.

Grundlagen der Haftungsverteilung sind der Verschuldensanteil und die kausale Ursache des Schadens. In vielen Rechtsordnungen gilt,

Anwendungsgebiete reichen von deliktischer Schadensersatzpflicht (Schaden durch unerlaubte Handlung) bis hin zu vertraglicher Haftung und Produkthaftung.

Ziel der Haftungsverteilung ist faire Risikostrahlung und wirtschaftliche Effizienz: Sie soll Anreize zur Vermeidung von Schäden

dass
die
Haftung
proportional
zum
Anteil
des
Verschuldens
verteilt
wird.
Daneben
gibt
es
die
gesamtschuldnerische
Haftung:
Jeder
Schuldner
kann
verpflichtet
werden,
den
vollen
Schaden
zu
tragen;
der
zahlende
Schuldner
kann
dann
Regress
bei
den
anderen
Schuldnern
suchen.
Außerdem
kann
ein
Mitverschulden
des
Geschädigten
die
Schadensersatzpflicht
mindern.
In
solchen
Fällen
wird
geprüft,
in
welchem
Maß
jeder
Verursacher
beigetragen
hat
und
wie
diese
Beiträge
dem
Geschädigten
gegenüber
auszugleichen
sind.
Rechtsmittel,
Haftungsausschlüsse
und
gesetzliche
Obergrenzen
können
die
Verteilung
beeinflussen.
schaffen
und
Kosten
dort
belasten,
wo
sie
entstanden
sind.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Rechtsordnung,
Rechtskreis
und
vertraglichen
Vereinbarungen.