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Verschuldensanteil

Verschuldensanteil bezeichnet im deutschen Zivilrecht den Anteil des Verschuldens, der einer Partei an einem verursachten Schaden zugeordnet wird. Er dient dazu, bei Schadensersatzansprüchen die Haftung entsprechend dem Grad des Verschuldens zu verteilen, insbesondere wenn mehrere Schuldner beteiligt sind oder der Geschädigte ein eigenes Mitverschulden trägt. Der Anteil wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt und gibt an, wie stark eine Partei zum Schaden beigetragen hat.

Die Festlegung des Verschuldensanteils erfolgt in der Praxis durch Gerichte oder vertragliche Vereinbarungen. Zur Beurteilung werden

Auswirkungen auf die Schadenshöhe: Hat der Geschädigte selbst ein Mitverschulden, reduziert sich der Anspruch um diesen

Kriterien
wie
Verletzung
von
Verkehrspflichten,
Fahrlässigkeit,
Vorhersehbarkeit
von
Schäden
und
Ursächlichkeit
herangezogen.
In
Deutschland
spielt
der
Grundsatz
des
Mitverschuldens
nach
§
254
BGB
eine
zentrale
Rolle:
Der
Schadensersatz
wird
entsprechend
dem
Verschuldensgrad
gekürzt
oder
aufgeteilt.
Der
Anteil
lässt
sich
auch
in
komplexeren
Fällen
durch
Abwägung
verschiedener
Ursachen
bestimmen.
Anteil,
und
der
verbleibende
Betrag
wird
gemäß
den
Verschuldensanteilen
der
Schuldner
verteilt.
Beispiel:
Zwei
Schuldner
A
(70
%)
und
B
(30
%)
verursachen
zusammen
10.000
Euro
Schaden;
ohne
Mitverschulden
haftet
A
mit
7.000
Euro
und
B
mit
3.000
Euro.
Bei
20
%
eigenem
Mitverschulden
reduziert
sich
der
Anspruch
auf
8.000
Euro;
A
zahlt
5.600
Euro
und
B
2.400
Euro.
In
der
Praxis
kann
die
Abrechnung
je
nach
Einzelfall
variieren,
insbesondere
bei
Gesamtschuldnern
oder
Versicherungsfragen.