Verschuldensanteil
Verschuldensanteil bezeichnet im deutschen Zivilrecht den Anteil des Verschuldens, der einer Partei an einem verursachten Schaden zugeordnet wird. Er dient dazu, bei Schadensersatzansprüchen die Haftung entsprechend dem Grad des Verschuldens zu verteilen, insbesondere wenn mehrere Schuldner beteiligt sind oder der Geschädigte ein eigenes Mitverschulden trägt. Der Anteil wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt und gibt an, wie stark eine Partei zum Schaden beigetragen hat.
Die Festlegung des Verschuldensanteils erfolgt in der Praxis durch Gerichte oder vertragliche Vereinbarungen. Zur Beurteilung werden
Auswirkungen auf die Schadenshöhe: Hat der Geschädigte selbst ein Mitverschulden, reduziert sich der Anspruch um diesen