Beihilferecht
Beihilferecht ist der Teil des Europäischen Rechts, der staatliche Beihilfen an Unternehmen regelt. Ziel ist die Verhinderung wettbewerbsverzerrender Subventionen im Binnenmarkt. Unter Beihilfen versteht man Maßnahmen des Staates oder anderer öffentlicher Stellen, die aus öffentlichen Ressourcen Vorteile für ein bestimmtes Unternehmen oder einen Wirtschaftszweig verschaffen und Handelswirkungen haben oder haben können.
Die Rechtsgrundlagen bilden vor allem die Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Verfahren und Prüfung: Beihilfemaßnahmen müssen in der Regel der Kommission vor ihrer Umsetzung gemeldet werden (Art.
Formen und Praxis: Beihilfen umfassen Zuschüsse, Bürgschaften, zinsgünstige Darlehen, Steuervergünstigungen oder andere selective Vorteile. Sie richten
---