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genehmigungspflichtig

Genehmigungspflichtig bezeichnet in der deutschen Verwaltungspraxis Tätigkeiten, Vorhaben oder Anlagen, die vor ihrer Umsetzung eine behördliche Genehmigung benötigen. Ohne diese Genehmigung gilt das Vorhaben als rechtswidrig; die Behörde kann dessen Durchführung untersagen oder stoppen und gegebenenfalls Buß- oder andere Rechtsfolgen verhängen. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, besonders im Bau- und Umweltrecht.

Im Baubereich bedeutet genehmigungspflichtig in der Regel, dass für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung beantragt und von

Im Umwelt- und Immissionsschutz gelten genehmigungspflichtige Anlagen als solche, die Emissionen erzeugen, Ressourcen beanspruchen oder erhebliche

Verstöße gegen Genehmigungspflichten ziehen rechtliche Folgen nach sich. In manchen Fällen ist eine nachträgliche Genehmigung möglich;

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der
zuständigen
Behörde
erteilt
werden
muss.
Ob
ein
Vorhaben
genehmigungspflichtig
ist,
ergibt
sich
aus
gesetzlichen
Vorgaben
(wie
dem
Baugesetzbuch
und
den
Landesbauordnungen)
sowie
aus
Standort,
Größe,
Nutzungsänderung
oder
Denkmalschutz.
Kleinere
Bauarbeiten
oder
Instandhaltungsmaßnahmen
können
unter
bestimmten
Voraussetzungen
genehmigungsfrei
sein.
Auswirkungen
auf
Umwelt
oder
Gesundheit
haben.
Dafür
sind
ggf.
Genehmigungen
nach
Rechtsvorschriften
wie
dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz
oder
dem
Wasserhaushaltsgesetz
erforderlich.
Das
Genehmigungsverfahren
umfasst
üblicherweise
die
Einreichung
von
Unterlagen,
Prüfung
durch
Behörden,
ggf.
Umweltverträglichkeitsprüfungen,
öffentliche
Beteiligung
und
die
Erteilung
mit
Auflagen.
andernfalls
kann
das
Vorhaben
gestoppt
oder
korrigiert
werden.