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Sonderregeln

Sonderregeln sind Regelungen, die speziell für bestimmte Sachverhalte, Gruppen oder Situationen gelten und von den allgemeinen Normen abweichen oder diese ergänzen. Sie beruhen auf Gesetzen, Verordnungen oder vertraglichen Vereinbarungen und greifen dort ein, wo die allgemeinen Regeln nicht ausreichen oder besondere Umstände eine Abweichung erfordern. In der Regel weisen Sonderregeln einen engeren Anwendungsbereich, klare Voraussetzungen und oft zeitliche oder räumliche Beschränkungen auf. Kommt es zu einem Konflikt zwischen einer Sonderregel und der allgemeinen Regel, gilt in der Regel die Spezialregel, sofern sie ausdrücklich vorgesehen ist.

Zu den häufigsten Anwendungsbereichen gehören Verwaltungs- und Sozialrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht sowie Regelungen in Notfällen oder besonderen

Der Zweck von Sonderregeln besteht darin, Rechtsflexibilität zu ermöglichen, Ungerechtigkeiten zu verhindern und praktikable Lösungen für

Lebenslagen.
Beispiele:
eine
steuerliche
Sonderregelung
für
Kleinbetriebe,
spezielle
Nachweispflichten
für
Asylbewerber
oder
vorübergehende
Erleichterungen
während
einer
Katastrophe.
Im
Arbeits-
oder
Tarifrecht
können
Tarifverträge
individuell
gestaltete
Arbeitszeiten
oder
Zuschläge
vorsehen.
In
Bildungseinrichtungen
können
Sonderregelungen
für
Menschen
mit
Behinderungen
oder
für
spezifische
Forschungs-
oder
Fördervorhaben
gelten.
besondere
Situationen
bereitzustellen.
Sie
erhöhen
die
Anpassungsfähigkeit
des
Rechts,
können
aber
auch
zu
Mehrdeutigkeit
oder
Ungleichbehandlung
führen,
weshalb
klare
Formulierungen,
Reichweite
und
Laufzeiten
wichtig
sind.