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Kumulierung

Kumulierung, auch Kumulation, bezeichnet im Deutschen den Prozess des Zusammenfassens oder Anhäufens von Teilen zu einer Gesamtheit. Der Begriff wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, in denen mehrere Elemente, Werte oder Wirkungen zusammengeführt werden, um ein größeres Ganzes zu bilden. Die konkrete Umsetzung hängt stark vom relevanten Rechts- oder Fachkontext ab.

Im Wahlrecht bezeichnet Kumulierung die Möglichkeit, einzelnen Kandidaten mehrmals Stimmen zuzuordnen oder Stimmen aus unterschiedlichen Listen

In der Rechtswissenschaft beschreibt Kumulation die Zusammenrechnung mehrerer Straftaten oder Rechtsfolgen zu einer Gesamtstrafe. Einzelstrafen werden

In der Statistik und in den Natur- und Sozialwissenschaften bezeichnet Kumulation das Zusammenführen von Einzeldaten zu

zu
kombinieren.
Typisch
ist,
dass
Wähler
mehrere
Stimmen
auf
denselben
Kandidaten
verteilen
dürfen,
um
dessen
Chance
zu
erhöhen;
in
anderen
Systemen
ist
das
Kumulieren
nicht
vorgesehen
oder
eingeschränkt.
Das
Gegenstück
dazu
heißt
Panaschieren,
bei
dem
Stimmen
über
Kandidaten
verschiedener
Listen
hinweg
verteilt
werden.
Die
konkreten
Regeln
variieren
je
nach
Land,
Wahlrecht
und
Epoche.
zu
einer
Gesamtstrafe
addiert,
wenn
die
Taten
gemeinsam
beurteilt
werden.
Manche
Rechtsordnungen
unterscheiden
kumulative
und
konkurrierende
Strafen,
also
ob
Strafen
unabhängig
bleiben
oder
statt
miteinander
verbunden
werden.
Die
Regelungen
unterscheiden
sich
je
nach
Jurisdiktion;
zentrale
Begriffe
sind
Gesamtstrafe,
Einzelstrafen
und
der
Zeitpunkt
der
Verhängung.
kumulativen
Größen,
wie
der
kumulativen
Häufigkeit
oder
Verteilung.
In
der
Umwelt-
und
Pharmakologie
spricht
man
oft
von
Bioakkumulation,
der
schrittweisen
Anreicherung
einer
Substanz
im
Gewebe
über
die
Zeit.