Kumulierung
Kumulierung, auch Kumulation, bezeichnet im Deutschen den Prozess des Zusammenfassens oder Anhäufens von Teilen zu einer Gesamtheit. Der Begriff wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, in denen mehrere Elemente, Werte oder Wirkungen zusammengeführt werden, um ein größeres Ganzes zu bilden. Die konkrete Umsetzung hängt stark vom relevanten Rechts- oder Fachkontext ab.
Im Wahlrecht bezeichnet Kumulierung die Möglichkeit, einzelnen Kandidaten mehrmals Stimmen zuzuordnen oder Stimmen aus unterschiedlichen Listen
In der Rechtswissenschaft beschreibt Kumulation die Zusammenrechnung mehrerer Straftaten oder Rechtsfolgen zu einer Gesamtstrafe. Einzelstrafen werden
In der Statistik und in den Natur- und Sozialwissenschaften bezeichnet Kumulation das Zusammenführen von Einzeldaten zu