Leihgeschäfte
Leihgeschäfte bezeichnen Verträge, in denen der Eigentümer einer Sache dem Entleiher für eine bestimmte Zeit das Nutzungsrecht überlässt, ohne Eigentum zu übertragen. Die Leihe ist in der Regel unentgeltlich; eine Gebühr kann jedoch vereinbart werden. Zweck ist die zeitlich begrenzte Nutzung der Sache durch den Entleiher.
Nach dem Leihvertrag verbleibt das Eigentum beim Verleiher; der Entleiher erhält Besitz oder Nutzungsrecht an der
Der Entleiher trägt in der Regel die Verantwortung für Schäden oder Verlust, die durch unsachgemäßen Gebrauch
Der Vertrag kann ausdrücklich eine Laufzeit festlegen oder stillschweigend bestehen. Beide Parteien können die Leihe grundsätzlich
Im Vergleich zu Mietverträgen erfolgt die Überlassung in einer Leihe in der Regel ohne Zahlung von Miete.