Home

Kündigungsrechten

Kündigungsrechten bezeichnet die einseitigen Rechte einer Vertragspartei, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu beenden. Sie beruhen auf gesetzlicher Regelung, vertraglichen Vereinbarungen oder auf Grund von Gerichtsbeschlüssen. In vielen Rechtsordnungen dient der Begriff dazu, die Bedingungen festzulegen, unter denen eine Partei die Fortführung des Vertrags beendet.

In Deutschland unterscheiden sich Kündigungsrechte je nach Art des Vertrages. Geregelte Bereiche sind gewöhnlich Arbeitsverträge, Mietverträge

Im Arbeitsrecht schützt der Kündigungsschutz Arbeitnehmer vor willkürlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In mietrechtlichen Belangen gelten je

Vertragsparteien können durch den Vertrag oder durch Tarif- bzw. Rechtsvorschriften weitere Regelungen treffen, zum Beispiel Ausschluss-

sowie
andere
Dauerschuldverhältnisse.
Grundsätzlich
lassen
sich
Kündigungen
in
ordentliche
Kündigungen,
mit
gesetzlich
oder
vertraglich
bestimmten
Kündigungsfristen,
und
außerordentliche,
fristlose
Kündigungen
aus
wichtigem
Grund
gliedern.
Die
außerordentliche
Kündigung
setzt
normalerweise
einen
schwerwiegenden
Grund
voraus.
nach
Dauer
des
Mietverhältnisses
besondere
Kündigungsfristen
für
Vermieter
und
Mieter.
Neben
Fristen
spielen
auch
Formvorschriften
eine
Rolle:
In
Deutschland
muss
eine
Kündigung
eines
Arbeitsverhältnisses
in
der
Regel
schriftlich
erfolgen;
bei
Mietverträgen
sind
ebenfalls
klare
Form-
und
Zustellregeln
üblich.
oder
Verlängerungsklauseln,
Abfindungen
und
Fristverlängerungen.
Generell
dient
das
Konzept
der
Kündigungsrechte
der
Balance
zwischen
Planungssicherheit
der
Vertragsparteien
und
dem
Schutz
vor
unangemessenen
Beendigungen.