Immobilienbesitz
Immobilienbesitz bezeichnet das rechtliche Eigentum an Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden. Der Eigentümer hat in der Regel umfassende Nutzungs- und Verfügungsrechte, die durch das Grundbuch, vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Regelungen geschützt sind. Eigentum kann frei übertragen, belastet oder verpfändet werden, wobei Transaktionen durch notarielle Beurkundung und Grundbucheinträge erfolgen.
Zu den Formen des Immobilieneigentums gehören Alleineigentum, Miteigentum (Bruchteile), Wohnungseigentum (WEG), Nießbrauch und Erbbaurecht. In Deutschland
Der Erwerb erfolgt typischerweise durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung; die Übertragung erfolgt durch notarielle Beurkundung und
Eigentümer haben Nutzungsrechte, können vermieten oder selbst nutzen, und sind verpflichtet, Instandhaltung und laufende Kosten zu
Als Vermögenswert reagiert Immobilienbesitz auf Lage, Zustand, Zinsniveau und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Risiken umfassen Illiquidität, Wertverlust und
Bei Eigentumswohnungen erfolgt Verwaltung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; regelmäßige Versammlungen, Rücklagenbildung und Fremdverwaltung sorgen für kollektive Entscheidungen