Grundbucheinträge
Grundbucheinträge sind Einträge im Grundbuch, dem amtlichen Register für Grundstücke. Sie dienen der Feststellung von Eigentumsverhältnissen, belehnbaren Rechten sowie beschränkenden oder belastenden Rechtsverhältnissen an Immobilien. Grundbucheinträge sind rechtlich verbindlich und geben sowohl Eigentümern als auch Dritten Auskunft über die derzeitigen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks.
Das Grundbuch gliedert sich grob in drei Abteilungen. In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse vermerkt, zum
Die Eintragung erfolgt typischerweise im Zusammenhang mit dem Kauf oder anderen rechtsgeschäftlichen Verfügungen durch eine Notarhandlung
Der Zugang zu Grundbucheinträgen erfolgt über Auszüge, die berechtigten Personen oder Interressen vorbehalten sind. Auskünfte und