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Funktionsumfang

Der Funktionsumfang bezeichnet die Gesamtheit der Funktionen, Merkmale und Leistungen, die ein Produkt, eine Softwarelösung oder ein System bereitstellt. Er definiert, welche Aufgaben das System erfüllen soll, welche Workflows unterstützt werden und welche Qualitätsanforderungen erfüllt werden müssen. Der Funktionsumfang dient als Referenz für Entwicklung, Validierung und Beschaffung und bildet die Grundlage für Priorisierung und Planung.

Typische Bestandteile sind Kernfunktionen, optionale Funktionen, Schnittstellen zu anderen Systemen, Anwendungsfälle und Benutzerrollen sowie Leistungs- und

Dokumentation und Governance: Der Funktionsumfang wird in Spezifikationen, einem Feature-Katalog oder in User Stories festgehalten. Er

Scope Management: Exklusionen definieren, was ausdrücklich nicht implementiert wird, um scope creep zu verhindern. Änderungen am

Verifikation und Nutzung: Der Funktionsumfang wird durch Tests, Abnahmen und Demonstrationen validiert. Bei Ausschreibungen dient er

Beispiele: In Softwareprodukten umfasst der Funktionsumfang typischerweise Benutzerverwaltung, Berichte, Import/Export-Funktionen, API-Schnittstellen, Integrationen sowie Arbeitsabläufe für zentrale

Sicherheitsanforderungen.
Zusätzlich
können
Nicht-funktionale
Anforderungen
wie
Verfügbarkeit,
Skalierbarkeit,
Lokalisierung,
Barrierefreiheit
und
Compliance
aufgenommen
werden,
sofern
sie
direkt
die
Funktionalität
betreffen
oder
deren
Erbringung
beeinflussen.
dient
der
Nachvollziehbarkeit
(Traceability)
gegenüber
Anforderungen,
Tests
und
Akzeptanzkriterien.
Versionierung
und
Freigabeverfahren
sorgen
dafür,
dass
Änderungen
nachvollzogen
und
kommuniziert
werden.
Funktionsumfang
sollten
durch
einen
formalen
Änderungsprozess
geprüft,
priorisiert
und
freigegeben
werden.
als
Bewertungsgrundlage
und
Vergleichskriterium
zwischen
Angeboten.
Geschäftsprozesse.