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Bauvertragsrechts

Bauvertragsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Bauverträgen regelt. In Deutschland umfasst es das allgemeine Schuldrecht des BGB für Werkverträge sowie spezielle Regelungen wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und deren Anwendung in privaten sowie öffentlichen Bauvorhaben. Ziel ist die vertragskonforme Erbringung der Bauleistungen einschließlich Planung, Ausführung, Abnahme und Abrechnung.

Typische Vertragspartner sind Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ggf. Subunternehmer. Wesentliche Inhaltselemente sind Leistungsumfang, Vergütung, Zeitpläne, Nachträge

Gewährleistung und Mängelansprüche: Bauleistungen unterliegen Gewährleistungsregeln, die typischerweise mehrjährige Fristen ab Abnahme vorsehen; die konkreten Fristen

Durchsetzung: Streitigkeiten werden in der Praxis häufig vor Gericht oder in Schiedsverfahren entschieden; Bauvertragsverträge enthalten Regelungen

bei
Planungsänderungen,
Behinderungen,
Abnahme
und
Gewährleistung.
Fragestellungen
der
Risikoverteilung,
Haftung
und
Mängelbehandlung
werden
vertraglich
geregelt;
standardisierte
Klauseln
der
VOB/B
werden
häufig
durch
ausdrückliche
Vereinbarung
Bestandteil
des
Bauvertrags.
ergeben
sich
aus
Gesetz,
VOB/B
oder
vertraglichen
Vereinbarungen.
Zu
den
Rechten
des
Auftraggebers
gehören
Nacherfüllung,
ggf.
Minderung,
Rücktritt,
Schadenersatz
und
Kostenersatz.
Verjährung
und
Fristen
gelten
entsprechend
der
jeweiligen
Rechtsgrundlage.
zu
Nachträgen,
Bauzeitplänen,
Behinderungen
und
Vertragsstrafen.
Entwicklungen
im
Bauvertragsrecht
betreffen
auch
BIM,
digitale
Kommunikation
und
öffentliches
Vergaberecht,
wobei
die
Vertragsgestaltung
zentrale
Bedeutung
für
Risiko-
und
Kostenkontrolle
hat.