Bauvertragsrechts
Bauvertragsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Bauverträgen regelt. In Deutschland umfasst es das allgemeine Schuldrecht des BGB für Werkverträge sowie spezielle Regelungen wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und deren Anwendung in privaten sowie öffentlichen Bauvorhaben. Ziel ist die vertragskonforme Erbringung der Bauleistungen einschließlich Planung, Ausführung, Abnahme und Abrechnung.
Typische Vertragspartner sind Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ggf. Subunternehmer. Wesentliche Inhaltselemente sind Leistungsumfang, Vergütung, Zeitpläne, Nachträge
Gewährleistung und Mängelansprüche: Bauleistungen unterliegen Gewährleistungsregeln, die typischerweise mehrjährige Fristen ab Abnahme vorsehen; die konkreten Fristen
Durchsetzung: Streitigkeiten werden in der Praxis häufig vor Gericht oder in Schiedsverfahren entschieden; Bauvertragsverträge enthalten Regelungen