Arbeitsstättenrecht
Arbeitsstättenrecht ist ein Teil des deutschen Arbeitsrechts, der die Gestaltung, Ausstattung und den Betrieb von Arbeitsstätten zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelt. Es betrifft alle Einrichtungen, in denen Arbeit verrichtet wird, unabhängig von Größe oder Rechtsform, einschließlich Büros, Fertigungsbetrieben, Lager, Einzelhandel und Baustellen.
Die zentrale Rechtsgrundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ergänzend geben Technische Regeln für
Zu den wesentlichen Anforderungen gehören: ausreichende Raumhöhe und Bewegungsflächen, geeignete Beleuchtung und angemessene Raumtemperatur sowie gute
Verbindliche Pflichten liegen beim Arbeitgeber: Gefährdungsbeurteilung, Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze, Unterweisung der
Bei Verstößen können Behörden Anordnungen, Bußgelder oder weitere Sanktionen verfügen. Das Arbeitsstättenrecht bildet damit einen Kernbestandteil