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Arbeitsschutzes

Arbeitsschutz bezeichnet Maßnahmen, Vorschriften und Strukturen zum Schutz von Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren und Unfällen am Arbeitsplatz. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Belastungen durch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie durch eine gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung.

In Deutschland beruht der Arbeitsschutz auf einem Rechtsrahmen aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallversicherungsträgern. Das zentrale Gesetz

Die Umsetzung erfolgt durch drei Säulen: technische Maßnahmen (z. B. maschinelle Absicherung, Lüftung), organisatorische Maßnahmen (Arbeitszeitgestaltung,

Der Arbeitsschutz zielt auf eine sichere Arbeitsumgebung, reduzierte Gesundheitsrisiken und eine Kultur der Prävention. Er verlangt

ist
das
Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG),
das
Arbeitgeber
zur
Gefährdungsbeurteilung
und
zur
Ergreifung
erforderlicher
Maßnahmen
verpflichtet.
Ergänzend
regeln
Verordnungen
wie
die
Betriebssicherheitsverordnung,
die
Arbeitsstättenverordnung
und
die
Gefahrstoffverordnung
den
konkreten
Umgang
mit
Maschinen,
Arbeitsräumen
und
Gefahrstoffen.
Die
DGUV
sowie
die
Berufsgenossenschaften
unterstützen
durch
Unfallversicherung
und
Fachinformationen.
Internationale
Standards
wie
ISO
45001
beschreiben
Managementsysteme
zur
kontinuierlichen
Verbesserung
des
Arbeitsschutzes.
Notfallpläne)
sowie
persönliche
Schutzmaßnahmen
(PPE).
Arbeitgeber
müssen
eine
Gefährdungsbeurteilung
durchführen,
Risiken
dokumentieren,
geeignete
Maßnahmen
auswählen
und
deren
Wirksamkeit
überprüfen.
Beschäftigte
haben
Mitwirkungspflichten,
z.
B.
Unterweisung,
Nutzung
von
PSA
und
Meldung
von
Mängeln.
Sicherheitsfachkräfte,
Betriebsärzte
und
Sicherheitsbeauftragte
unterstützen
Organisationen
bei
Beratung,
Schulung
und
Begutachtung.
regelmäßige
Überprüfung,
Anpassung
an
neue
Arbeitsbedingungen
und
konsequente
Umsetzung
aller
relevanten
Vorschriften.