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Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitsfachkräfte sind Fachpersonen, die Unternehmen und Betriebe bei Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Brandschutzes beraten. Sie analysieren Arbeitsabläufe, bewerten Risiken und entwickeln Schutzmaßnahmen, um Unfälle, Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Die Rolle kann intern im Unternehmen ausgeübt oder als externer Dienstleister wahrgenommen werden.

Rechtlich sichern Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Neben weiteren Vorschriften

Qualifikation. Die Bezeichnung variiert. Üblicherweise absolvieren Sicherheitsfachkräfte anerkannte Fortbildungen oder Zertifizierungen bei DGUV-, IHK- oder branchenbezogenen

Aufgaben. Zu den Kernaufgaben gehören die Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen, die Beurteilung von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen, die

zum
Brand-
und
Gefahrstoffschutz
spezifiziert
das
Gesetz
die
Verpflichtung
zur
Gefährdungsbeurteilung
und
zur
Umsetzung
geeigneter
Maßnahmen.
In
vielen
Betrieben
wird
eine
Fachkraft
für
Arbeitssicherheit
(FAS)
beauftragt;
der
Begriff
Sicherheitsfachkraft
wird
ebenfalls
verwendet,
ist
jedoch
kein
klar
gesetzlich
geregelter
Titel.
Die
Beauftragung
erfolgt
durch
den
Arbeitgeber
und
erfolgt
oft
in
Abstimmung
mit
Betriebsärzten
und
dem
Sicherheitsdienst.
Anbietern.
Typische
Inhalte
umfassen
Gefährdungsbeurteilung,
Rechtsvorschriften,
Unfallverhütung,
Sicherheitstechnik,
Ergonomie,
Erste
Hilfe,
Brandschutz
und
Notfallmanagement.
Praxisnahe
Erfahrung
im
relevanten
Arbeitsumfeld
ist
von
Vorteil.
Planung
und
Durchführung
von
Schulungen,
die
Begleitung
von
Neuanschaffungen
oder
Prozessen,
die
Überprüfung
der
Umsetzung
von
Schutzmaßnahmen
sowie
die
Mitwirkung
an
Brandschutzkonzepten
und
Evakuierungsplänen.
Sicherheitsfachkräfte
arbeiten
eng
mit
Betriebsrat,
Sicherheitsbeauftragten
und
der
Unternehmensführung
zusammen
und
dokumentieren
ihre
Tätigkeiten
gemäß
den
geltenden
Vorschriften.