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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch schädliche Einwirkungen am Arbeitsplatz verursacht oder wesentlich beeinflusst werden. In Deutschland werden sie als eine besondere Form arbeitsbedingter Erkrankungen anerkannt. Die Anerkennung erfolgt, wenn die Erkrankung in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet ist oder durch einen kausalen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen wird.

Rechtliche Grundlage: Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) und die Liste der Berufskrankheiten legen fest, welche Erkrankungen als Berufskrankheiten

Anerkennung und Folgen: Zur Feststellung bedarf es ärztlicher Befunde, einer Anamnese der Arbeitsbelastung und eines Nachweises

Typische Beispiele umfassen Lärmschwerhörigkeit durch anhaltende Lärmbelastung, berufsbedingtes Asthma, Kontaktdermatitis aufgrund chemischer Substanzen, asbestbedingte Lungenerkrankungen sowie

Prävention: Zur Vermeidung von Berufskrankheiten gelten betriebsärztliche Vorsorge, Gefährdungsbeurteilungen, technische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und Schulungen. Arbeitgeber

anerkannt
werden.
Die
Würdigung
erfolgt
durch
die
zuständigen
Unfallversicherungsträger,
meist
die
Berufsgenossenschaften.
Die
Liste
wird
regelmäßig
aktualisiert,
um
neue
wissenschaftliche
Erkenntnisse
und
arbeitsbedingte
Risiken
abzubilden.
der
Exposition.
Eine
anerkannte
Berufskrankheit
führt
zu
Leistungen
der
Unfallversicherung
wie
medizinischer
Behandlung,
Rehabilitation
und,
in
bestimmten
Fällen,
Erwerbsminderungsrente.
Nicht
gelistete
Erkrankungen
können
ebenfalls
anerkannt
werden,
wenn
der
kausale
Zusammenhang
eindeutig
nachgewiesen
wird.
Pneumokoniosen.
Auch
Infektionskrankheiten
im
Gesundheitswesen
können
je
nach
Exposition
anerkannt
werden.
und
Arbeitnehmer
tragen
gemeinsam
Verantwortung,
Expositionen
zu
minimieren.
Die
BK-Liste
wird
fortlaufend
aktualisiert,
um
neue
Risiken
zu
erfassen
und
Präventionsmaßnahmen
zu
unterstützen.