Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch schädliche Einwirkungen am Arbeitsplatz verursacht oder wesentlich beeinflusst werden. In Deutschland werden sie als eine besondere Form arbeitsbedingter Erkrankungen anerkannt. Die Anerkennung erfolgt, wenn die Erkrankung in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet ist oder durch einen kausalen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen wird.
Rechtliche Grundlage: Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) und die Liste der Berufskrankheiten legen fest, welche Erkrankungen als Berufskrankheiten
Anerkennung und Folgen: Zur Feststellung bedarf es ärztlicher Befunde, einer Anamnese der Arbeitsbelastung und eines Nachweises
Typische Beispiele umfassen Lärmschwerhörigkeit durch anhaltende Lärmbelastung, berufsbedingtes Asthma, Kontaktdermatitis aufgrund chemischer Substanzen, asbestbedingte Lungenerkrankungen sowie
Prävention: Zur Vermeidung von Berufskrankheiten gelten betriebsärztliche Vorsorge, Gefährdungsbeurteilungen, technische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und Schulungen. Arbeitgeber