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Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die Sicherheit von Arbeitsmitteln regelt. Ziel ist es, Risiken bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu erkennen, zu bewerten und zu verringern, damit Beschäftigte bei der Arbeit geschützt sind. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Arbeitsmittel in Arbeitsprozessen einsetzen, und regelt deren Beschaffung, Installation, Betrieb, Instandhaltung und Außerbetriebnahme.

Im Kern verpflichtet die BetrSichV den Arbeitgeber dazu, eine Gefährdungsbeurteilung für jedes Arbeitsmittel durchzuführen und die

Weiterhin verlangt die Verordnung regelmäßige Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen durch befähigte Personen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation

Die Umsetzung obliegt dem Arbeitgeber; die Aufsicht erfolgt durch die Länderbehörden im Bereich Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsämter und

Die BetrSichV ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verweist auf Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie auf

Ergebnisse
umzusetzen.
Arbeitsmittel
dürfen
demnach
nur
von
befähigten
Personen
betrieben
werden.
Für
relevante
Arbeitsmittel
sind
Betriebsanweisungen
auszugeben
und
Schulungen
der
Beschäftigten
sicherzustellen.
Es
muss
sichergestellt
sein,
dass
Schutzvorrichtungen,
Not-Halt-Einrichtungen
und
andere
Sicherheitsbauteile
vorhanden
und
funktionsfähig
sind.
von
Prüfungen
und
Wartungen.
Bei
Mängeln
müssen
geeignete
Maßnahmen
getroffen
und
das
Arbeitsmittel
gegebenenfalls
außer
Betrieb
genommen
werden.
ähnliche
Behörden).
Verstöße
gegen
die
BetrSichV
können
Bußgelder,
Anordnungen
oder
Betriebsuntersagungen
nach
sich
ziehen.
Richtlinien
der
Deutschen
Gesetzlichen
Unfallversicherung
(DGUV).
Sie
steht
im
Zusammenhang
mit
der
Umsetzung
der
europäischen
Maschinenrichtlinie
und
dient
der
Harmonisierung
von
Sicherheitsanforderungen
bei
der
Nutzung
von
Arbeitsmitteln
in
Deutschland.