Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die Sicherheit von Arbeitsmitteln regelt. Ziel ist es, Risiken bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu erkennen, zu bewerten und zu verringern, damit Beschäftigte bei der Arbeit geschützt sind. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Arbeitsmittel in Arbeitsprozessen einsetzen, und regelt deren Beschaffung, Installation, Betrieb, Instandhaltung und Außerbetriebnahme.
Im Kern verpflichtet die BetrSichV den Arbeitgeber dazu, eine Gefährdungsbeurteilung für jedes Arbeitsmittel durchzuführen und die
Weiterhin verlangt die Verordnung regelmäßige Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen durch befähigte Personen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation
Die Umsetzung obliegt dem Arbeitgeber; die Aufsicht erfolgt durch die Länderbehörden im Bereich Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsämter und
Die BetrSichV ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verweist auf Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie auf