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Rettungswege

Rettungswege sind in Gebäuden die Wegstrecken, die im Notfall eine sichere Flucht oder Rettung ermöglichen. Sie führen von Aufenthaltsräumen über Flure und Treppenhäuser zu Außenausgängen oder zu Bereichen mit besonderer Sicherheit und sollen auch unter schlechten Sicht- oder Rauchbedingungen eine geordnete Evakuierung ermöglichen.

Zu den Bestandteilen gehören Flucht- und Rettungswege, Treppenhäuser, Türen und markierte Sammelplätze sowie barrierefreie Zugänge. Die

Kennzeichnung und Sichtbarkeit spielen eine zentrale Rolle: Rettungswege müssen deutlich gekennzeichnet sein; Rettungszeichen (grüner Hintergrund) und

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln Bauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR

Praxis: Betreiber erstellen Evakuierungskonzepte, legen Pläne fest, führen regelmäßige Übungen durch und halten Rettungswege durch Wartung

Wege
müssen
frei,
gut
beleuchtet,
stabil
und
nutzbar
bleiben.
Die
Gestaltung
orientiert
sich
an
Nutzungsart,
Belegung
und
Brandschutzanforderungen,
wobei
auch
die
Berücksichtigung
von
Menschen
mit
Mobilitätseinschränkungen
vorgesehen
ist.
Notausgänge
sind
erkennbar.
Türen
in
Rettungswegen
sollten
sich
leicht
öffnen
lassen.
Notbeleuchtung
sorgt
bei
Stromausfall
für
Orientierung.
Fluchtwegpläne
unterstützen
die
Orientierung
und
helfen
bei
der
schnellen
Entscheidungsfindung
im
Notfall.
A2.3
Rettungswege)
die
Anforderungen.
Internationale
Normen
wie
ISO
7010
(Rettungszeichen)
und
EN
1838
(Notbeleuchtung)
unterstützen
die
Umsetzung.
Die
konkreten
Vorgaben
variieren
je
nach
Nutzungsart,
Gebäudetyp
und
Belegung.
frei.
Regelmäßige
Kontrollen
sichern
die
Funktionsfähigkeit
von
Beschilderung,
Beleuchtung
und
Türen
sowie
die
Unterscheidung
zwischen
Flucht-
und
Rettungswegen.