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Abwesenheitsgründe

Abwesenheitsgründe bezeichnet die Gründe, aus denen eine Person ihre gewöhnliche Tätigkeit an einem bestimmten Tag nicht ausüben kann. Sie betreffen in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Schülerinnen und Schüler und andere regelmäßige Verpflichtungen. Abwesenheiten werden häufig in zwei Gruppen unterteilt: entschuldigte Abwesenheiten und unentschuldigte Abwesenheiten. Zudem unterscheiden sie sich oft nach der Frage, ob Lohn oder Gehalt weitergezahlt wird.

Typische Gründe umfassen Krankheit (Arbeitsunfähigkeit, ärztliche Bescheinigung), Urlaub, Freistellung durch den Arbeitgeber, Bildungsurlaub in bestimmten Rechtsräumen,

Der rechtliche Rahmen variiert je nach Land und Kontext. In vielen Systemen besteht bei Krankheit Anspruch

Dokumentation und Nachweis spielen eine zentrale Rolle. Bei Krankheit ist in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Auswirkungen von Abwesenheiten betreffen Organisation, Lohn- oder Gehaltszahlungen, anteilige Urlaubsansprüche und potenzielle arbeitsrechtliche Folgen bei unentschuldigtem

Elternzeit,
Pflegezeit
sowie
behördliche
Termine
oder
familiäre
Verpflichtungen.
Weitere
Gründe
können
Trauerfälle,
gerichtliche
Termine
oder
andere
zwingende
Verpflichtungen
sein.
Die
konkrete
Zuweisung
hängt
von
nationalem
Recht,
Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen
und
individuellen
Verträgen
ab.
auf
Entgeltfortzahlung
im
Krankheitsfall
für
eine
bestimmte
Zeit.
Urlaub
ist
in
der
Regel
gesetzlich
oder
vertraglich
geregelt.
Bildungsurlaub,
Elternzeit
und
Pflegezeit
sind
ebenfalls
durch
Rechtsvorschriften
oder
Vereinbarungen
abgesichert,
oft
mit
Anspruchs-
oder
Nachweispflichten.
Freistellungen
erfolgen
häufig
durch
Arbeitgeber
oder
aufgrund
gesetzlicher
Vorgaben
und
können
bezahlt
oder
unbezahlt
sein.
vorzulegen.
Bei
Urlaub
oder
Bildungsurlaub
gelten
entsprechende
Anträge
und
Genehmigungen.
In
Schule
oder
Ausbildung
können
Entschuldigungen
durch
Erziehungsberechtigte
oder
Hinweise
auf
Abwesenheit
erfolgen.
Fehlen.