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Freistellung

Freistellung ist ein Begriff aus dem Arbeits- und Verwaltungsrecht, der die Freigabe einer Person von der Erbringung von Arbeitsleistungen für einen bestimmten Zeitraum beschreibt, während das Arbeitsverhältnis in der Regel bestehen bleibt. Der Begriff wird in vielen deutschsprachigen Ländern verwendet und kann je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben.

Im Arbeitsleben bezeichnet Freistellung meist eine vorübergehende Befreiung von der Arbeitspflicht. Sie kann sowohl bezahlt als

Verfahren und Gestaltung variieren je nach Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. In der Praxis wird die Freistellung

Neben dem Arbeitsrecht wird der Begriff Freistellung auch in anderen Bereichen verwendet, etwa in der Steuer-

auch
unbezahlt
erfolgen
und
erfolgt
in
der
Regel
auf
Antrag
des
Arbeitnehmers
oder
auf
Weisung
des
Arbeitgebers.
Typische
Anlässe
sind
betriebliche
Gründe
wie
Umstrukturierungen,
Fort-
oder
Weiterbildungen,
persönliche
Gründe
(z.
B.
Pflege,
Betreuung
von
Angehörigen)
oder
die
Teilnahme
an
öffentlichen
Ämtern
und
Gremien.
Bei
einer
bezahlten
Freistellung
bleibt
das
Arbeitsverhältnis
bestehen
und
der
Arbeitnehmer
erhält
unter
bestimmten
Bedingungen
weiterhin
Gehalt
oder
einen
Teil
davon;
bei
einer
unbezahlten
Freistellung
ruht
der
Gehaltsanspruch
in
der
Regel.
oft
schriftlich
vereinbart,
mit
Festlegung
der
Dauer,
des
Zwecks
und
der
Folgen
für
Vergütung,
Sozialleistungen
und
Arbeitszeitkonto.
Wichtige
Aspekte
sind
Rückkehrmodalitäten,
Fortbestehen
von
Pflichten
wie
Geheimhaltung
oder
Wettbewerbsverbot
sowie
der
Einfluss
auf
Beschäftigungsdauer
und
Karriere.
oder
VerwaltungsPraxis,
wo
er
allgemein
die
Befreiung
von
bestimmten
Pflichten
oder
Gebühren
bedeuten
kann.
Insgesamt
beschreibt
Freistellung
demnach
die
vorübergehende
Lösung,
eine
Pflicht
zu
erfüllen,
während
die
Rechtsbeziehung
zu
einer
Person
bestehen
bleibt.