Zwischenhändlern
Zwischenhändler sind Wirtschaftssubjekte, die Waren oder Dienstleistungen zwischen Herstellern und Endabnehmern vermitteln oder in deren Namen handeln. Sie kaufen Produkte von Produzenten oder Großhändlern und verkaufen sie weiter an Einzelhändler, Betriebe oder Endkunden. Typische Aufgaben umfassen Lagerung, Sortimentsbildung, Logistik, Qualitätskontrollen, Kreditgewährung und die Weitergabe von Markt- und Preisinformationen.
Sie treten in verschiedenen Formen auf. Als Großhändler oder Distributor kaufen sie Waren in signifikanten Mengen
Wertbeiträge liegen in der Reduzierung von Such- und Transaktionskosten, der Erhöhung der Marktreichweite und der Bereitstellung
Regulatorisch fallen Zwischenhändler unter Wettbewerbs- und Handelsrecht. Kartellrechtliche Prüfungen bei Verdacht auf Preisabsprachen oder missbräuchliche Marktmacht