Preisabsprachen
Preisabsprachen bezeichnet Abkommen zwischen Unternehmen, die Preise oder preisrelevante Konditionen festlegen, harmonisieren oder abstimmen. Ziel ist oft, Gewinne zu sichern, Unsicherheiten zu verringern oder den Wettbewerb zu umgehen. Typischerweise betreffen sie Direktpreise, Rabatte, Lieferbedingungen, Mindest- oder Höchstsätze sowie Ausschluss- oder Gebietsregelungen. Preisabsprachen unterscheiden sich von wettbewerbsfreundlichen Preiskommunikationen durch ihr kartellrechtlich verbotenes Ziel, systematisch den Wettbewerb zu beschränken.
Formen der Preisabsprachen umfassen horizontale Absprachen zwischen Wettbewerbern, wie Preisfestsetzung, Preisniveaus, Rabattsysteme oder Marktaufteilung; vertikale Absprachen
Rechtslage und Durchsetzung: In der Europäischen Union und in Deutschland sind Preisabsprachen grundsätzlich verboten. Nach Art.
Auswirkungen: Preisabsprachen schmälern den Wettbewerb, erhöhen Preise, verringern Auswahl und innovationen, behindern Markteintrittsbarrieren und schmälern die