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Haftungen

Haftungen bezeichnet im Rechts- und Wirtschaftsbereich die Verpflichtung einer Person oder Institution, für Schäden zu haften oder Verbindlichkeiten zu erfüllen. Sie kann aus Verträgen, aus gesetzlichen Pflichten oder aus unerlaubten Handlungen entstehen. Haftungen können gegenüber einzelnen Anspruchstellern oder gegenüber mehreren Personen gelten und können persönlich oder durch juristische Personen getragen werden.

Die wichtigsten Formen sind vertragliche Haftung (bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht), deliktische Haftung (aus unerlaubter Handlung)

In der Unternehmenspraxis wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit Haftungen als Garantien oder Bürgschaften verwendet

Folgen der Haftung können Schadensersatz, Rückgriffs- oder Forderungsrechte, Vertragsstrafen und gesetzliche Haftungsfolgen umfassen. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse in

sowie
Gefährdungshaftung
bzw.
Produkthaftung
(in
bestimmten
Rechtsordnungen
besteht
strikte
Haftung).
Im
deutschen
Recht
regeln
das
Bürgerliche
Gesetzbuch
(BGB),
das
Handels-
und
Gesellschaftsrecht
sowie
spezielle
Vorschriften
Haftungsfragen;
Geschäftsführer
oder
Organe
können
unter
bestimmten
Umständen
persönlich
haften.
sowie
mit
Verbindlichkeiten,
die
zukünftig
zu
Zahlungen
führen
könnten.
Im
Jahresabschluss
können
Haftungen
als
Verbindlichkeiten
oder
Eventualverbindlichkeiten
ausgewiesen
oder
offengelegt
werden,
je
nach
Wahrscheinlichkeit
und
Höhe.
Unternehmen
setzen
Risikomanagement,
Versicherungen
und
vertragliche
Absicherungen
ein,
um
Haftungsrisiken
zu
identifizieren
und
zu
begrenzen.
Verträgen
und
gesetzliche
Verjährungsfristen
beeinflussen
die
Durchsetzung
von
Ansprüchen
und
dienen
dem
Risikomanagement.